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Verlust des Aufenthaltsrecht angeblich durch falsche Beratung: 20 Jahre in Deutschland- Türkische Familie soll ausreisen

zuletzt aktualisiert: 19.06.2001 - 15:00

Hannover (rpo). Dem hannoverschen Arbeiter Hayrettin Akdemir und seiner Familie droht nach 20 Jahren Aufenthalt in Deutschland die Abschiebung. Die türkische Familie, die sich eigentlich einbürgern lassen wollte, hat nach Angaben der niedersächsischen Grünen-Abgeordneten Silke Stokar durch eine falsche Beratung der Ausländerbehörde ihr Aufenthaltsrecht verloren.

Die Anweisung an Familie, bis zum 1. Juli Deutschland zu verlassen, sei skandalös, sagte die Landtagsabgeordnete am Dienstag in Hannover.

Nach Angaben der Abgeordneten und von Akdemir selbst verlor die Familie ihre unbefristete Aufenthaltsberechtigung für die Bundesrepublik, weil sie sich 1999 nach dem schweren Erdbeben in der Türkei mehr als die erlaubten sechs Monate bei den Großeltern in Istanbul aufhielt. Der heute 37-Jährige, der insgesamt 17 Jahre lang sozialversicherungspflichtig in Hannover beschäftigt war und zurzeit eine vom Arbeitsamt finanzierte Umschulung zum Betonfacharbeiter macht, reiste mit seiner Familie im August für einen dreiwöchigen Urlaub in die Türkei und erlebte dort das Erdbeben.

Im Anschluss verlängerte Akdemir seinen Aufenthalt und kehrte erst im Februar 2000 kurz vor Ablauf der Sechs-Monats-Frist mit seiner Familie nach Hannover zurück. Die ganze vierköpfige Familie sei dann bei der Ausländerbehörde gewesen, und man habe ihm dort versichert, dass er ruhig noch einmal in die Türkei zurückkehren könne, ohne sein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik zu verlieren, sagte Akdemir.

Die Familie sei nicht nur falsch beraten worden, die Stadt habe auch den Ermittlungsdienst des Ordnungsamtes eingesetzt, um deren Abwesenheit zu dokumentieren, kritisierte die Abgeordnete. Nach der Beratung sei die Familie noch einmal bis Juli 2000 in die Türkei gereist, und nach ihrer Rückkehr wegen Überschreitens der Halb-Jahres-Frist zur Ausreise aufgefordert worden. Eine Klage gegen gegen die Aufforderung sei vor den Verwaltungsgerichten gescheitert, weil ein beauftragter Anwalt zunächst die 14-tägige Widerspruchsfrist habe verstreichen lassen. Stokar forderte die Stadt Hannover und das niedersächsische Innenministerium auf, den Ausweisungbeschluss gegen die Familie, deren Schicksal in der Türkei bereits Schlagzeilen gemacht habe, zurück zu nehmen.

Quelle: RPO Archiv

 
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