Prozessauftakt: Fallschirmmord vor Gericht 31jährige Clubkameradin von Jürgen Möllemann starb im Mai

Münster (AP). Vor dem Landgericht Münster hat am Dienstag der Prozess um die tödliche Manipulation an einem Fallschirm begonnen, die einer 31-jährigen Krankenschwester das Leben kostete. Angeklagt ist ein 33 Jahre alter Mann aus Düren, der die Tat im Mai vergangenen Jahres vermutlich aus verschmähter Liebe zu dem Opfer und aus Eifersucht begangen haben soll. Staatsanwalt Ludger Thiemann warf dem Angeklagten vor, die junge Frau "heimtückisch" und aus niederen Beweggründen getötet zu haben. Der 33-Jährige hatte vor Prozessbeginn sein Geständnis vor dem Haftrichter widerrufen.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte den Fallschirm so manipuliert, dass sich weder der Haupt- noch der Reservefallschirm öffnete. Die erfahrene Springerin, die ihrem Hobby im selben Verein wie der nordrhein-westfälische FDP-Chef Jürgen Möllemann nachging, war aus 3.000 Meter Höhe in den Tod gesprungen. Da sie im Verein auch Kamerafrau war, hatte sie mit der am Helm befestigten Kamera ihren eigenen Tod gefilmt, hieß es zum Auftakt des bis zum 13. März terminierten Verfahrens.

Der 33-Jährige, selbst ein erfahrener Fallschirmspringer, hatte die Tat Mitte Juni der Polizei gestanden. Damals hatte er ausgesagt, er habe sich zu der 31-Jährigen hingezogen gefühlt und sie oft zu anderen Sprungplätzen mitgenommen. Am Pfingstwochenende habe er jedoch erfahren, dass die junge Frau nichts von ihm wissen habe wollen. Danach habe er nur noch Hass und Eifersucht gefühlt und sich vorgenommen, es der Krankenschwester heimzuzahlen, erklärte er nach seiner Festnahme.

Wie Staatsanwalt Thiemann erklärte, hatte der Angeklagte die Manipulationen an der Fallschirmausrüstung der Frau mehrere Tage vor dem tödlichen Sprung vorgenommen. Nach Angaben eines psychiatrischen Sachverständigen hatte der 33-Jährige Probleme, Frauen kennen zu lernen. Zudem will er häufig Alkohol getrunken und regelmäßig Haschisch konsumiert haben.

(RPO Archiv)
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