Berlin 500 000 junge Menschen dürfen Doppelpass besitzen

Berlin · In Deutschland geborene Zuwandererkinder dürfen seit Samstag neben der deutschen Staatsbürgerschaft auch dauerhaft die ihrer Eltern haben. Die im Sommer beschlossene Rechtsänderung ist in Kraft getreten. Allerdings gibt es bestimmte Auflagen. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums sind 500 000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene betroffen.

Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren sind, bekamen zunächst zwei Staatsangehörigkeiten: die deutsche und die ihrer Eltern. Sie mussten sich aber bis zum 23. Geburtstag für einen der beiden Pässe entscheiden. Die Regelung gilt seit dem Jahr 2000 - und rückwirkend für alle, die seit 1990 in Deutschland auf die Welt gekommen sind. Es gab aber viele Ausnahmen - für EU-Bürger und Dutzende andere Nationalitäten war der "Doppelpass" kein Problem.

Wer in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, muss sich nun nicht mehr zwischen zwei Pässen entscheiden, sondern kann beide auf Dauer behalten. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller bis zum 21. Geburtstag mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt haben oder sechs Jahre hier zur Schule gegangen sein muss. Liegen Belege (beispielsweise ein deutscher Schulabschluss) vor dem 21. Geburtstag nicht vor, schauen die Behörden selbst ins Melderegister, ob die Person acht Jahre in Deutschland gemeldet war.

Vor 1990 Geborene gehen hingegen leer aus. Auch weiterhin gilt nur für Kinder aus Zuwandererfamilien, die seit 1990 in Deutschland geboren sind, dass sie mit der Geburt automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen - neben der ihrer Eltern. Diejenigen, die nach der alten Regelung zunächst beide Pässe hatten, sich aber dann für einen entscheiden mussten, können die Entscheidung quasi rückgängig machen.

(dpa)
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