Beziehungen zum Iran belastet: Todesstrafe für Übersetzer an deutscher Botschaft gefordert

zuletzt aktualisiert: 07.11.2000 - 14:25

Berlin/Teheran (dpa). Den deutsch-iranischen Beziehungen droht nach dem Fall Hofer eine neue Krise. Der Anklagevertreter des Teheraner Revolutionsgerichts hat am Dienstag für den Übersetzer an der deutschen Botschaft in Teheran, Saaid Sadr, wegen Propaganda gegen die Islamische Republik Iran die Todesstrafe beantragt. Sadr wird vorgeworfen, über die deutsche Mission Flugblätter von Oppositionsgruppen verteilt zu haben.

Das Auswärtige Amt hat unterdessen am Dienstag den iranischen Botschafter in Berlin einbestellt. Hintergrund sind neue Anklagen im Zusammenhang mit einer Konferenz der Heinrich-Böll-Stiftung zur iranischen Reformbewegung. Einen entsprechenden Bericht der "Financial Times Deutschland" bestätigt das Auswärtige Amt. Mit dem Botschafter wird sich Staatssekretär Wolfgang Ischinger treffen.

Angeklagt ist dabei laut der staatlichen Nachrichtenagentur IRNA neben Saaid Sadr auch ein deutscher Mitarbeiter der Böll-Stiftung. Die Urteilsverkündung soll am 14. November sein, hieß es in Berlin. Sadr hatte früher einer kommunistischen Partei angehört. Dies müsse, sagte der Staatsanwalt, bei einem Urteil mit berücksichtigt werden. Der Richter hat über den Antrag des Anklagevertreters noch nicht entschieden. Sadr ist nicht in der Lage, eine Kaution von umgerechnet 375 750 Mark zu zahlen und sitzt deshalb in Haft. Die Polizei hatte bei einer Razzia in seiner Wohnung die Flugblätter gefunden. Der Prozess soll in den kommenden Tagen fortgesetzt werden.




Nach jahrelangen frostige Beziehungen hatten Deutschland und Iran sich erst im Juli anlässlich des Besuches des iranischen Staatspräsidenten Mohammed Chatami zu einem Neuanfang und einem Ausbau ihrer Zusammenarbeit entschlossen. Bundeskanzler Gerhard Schröder kündigte an, die deutschen Hermes-Export-Bürgschaften sollten von 200 Millionen auf eine Milliarde Mark angehoben werden.

Besonders belastend für die deutsch-iranischen Beziehungen war der Fall Helmut Hofer. Über zwei Jahre nach seiner ersten Festnahme in Iran hatte ein Teheraner Gericht im Januar den deutschen Geschäftsmann mit einer Geldstrafe auf freien Fuß gesetzt. Hofer war erstmals im September 1997 wegen einer angeblichen verbotenen sexuellen Beziehung zu einer Muslimin festgenommen und zum Tode verurteilt worden. Im Herbst 1999 wurde das Urteil zwar revidiert, doch folgten neue Anschuldigungen wegen Beleidigung zweier iranischer Sicherheitsbeamter.

Quelle: RPO Archiv

 
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