Gute Nachricht für Langzeitarbeitslose: Sie dürfen in Zukunft mehr dazuverdienen. Der Grundfreibetrag von 100 Euro, die sich Hartz-IV-Empfänger bisher dazuverdienen und behalten durfen, bleibt bestehen. Dazu kommen weitere Freibeträge.
Einen Zuverdienst von 50 Euro pro Monat dürfen Langzeitarbeitslose wie bisher komplett behalten.
Von einem zusätzlichen Verdienst von 100 Euro blieben bisher 53,25 Euro übrig. Ab sofort können Arbeitslose die 100 Euro komplett behalten.
Wer 150 Euro pro Monat dazuverdient, durfte bisher 60,75 Euro behalten. Ab sofort sind es 110 Euro.
Bei einem Verdienst von 200 Euro lag der Freibetrag bisher bei 68,23 Euro. Jetzt wurde die Freigrenze auf 120 Euro erhöht.
Wer 300 Euro dazuverdient, darf ab sofort 140 Euro behalten. Früher wanderten nur 83,25 Euro in die Geldbörse des Arbeitslosen.
Von einem Zuverdienst von 350 Euro bleiben dem Hartz-IV-Empfänger künftig 150 Euro. Früher waren es 90,75 Euro.
Wer 400 Euro zusätzlich verdient, kann sich in Zukunft statt über 98,25 Euro über 160 Euro zusätzlich im Portemonnaie freuen.
Von einem Zuverdienst von 450 Euro bleiben künftig 170 Euro übrig. Früher hätten Langzeitarbeitslose mit einem Anteil von 113,25 Euro zufrieden sein müssen.
180 Euro dürfen Hartz-IV-Empfänger behalten, wenn sie 500 Euro zusätzlich verdienen. Früher lag der Freibetrag bei 128,25 Euro.
Wer 550 Euro zusäztlich verdient, darf 190 Euro davon behalten. Früher hätte er sich mit 143,25 Euro begnügen müssen.
Bei einem Zuverdienst von 600 Euro bleiben statt der bisherigen 158,25 Euro nun 200 Euro übrig.
Bei einem Verdienst von 650 Euro liegt der Freibetrag in Zukunft bei 210 Euro. Früher waren es nur 173,25 Euro.
Wer sich durch einen Job 700 Euro zusätzlich verdient, kann sich über einen Freibetrag von 220 Euro freuen. Früher wären ihm nur 188,25 Euro geblieben.
Von 750 Euro Zuverdienst bleiben nach der neuen Regelung 230 Euro übrig. Früher lag der Freibetrag bei 203,25 Euro.
Von 850 Euro zusätzlichem Einkommen bleiben in Zukunft 245 Euro übrig. Zum Vergleich: Früher waren es 233,25 Euro.
Ein Verdienst von 800 Euro beschert dem Hartz-IV-Empfänger 240 Euro zusätzlich zum Arbeitslosengeld II. Früher hatte er sich mit 218,25 Euro zufrieden geben müssen.
Bei einem Verdienst von 900 Euro macht die neue Regelung kaum einen Unterschied aus: Früher durfte der Langzeitarbeitslose 248,25 Euro behalten, jetzt sind es glatte 250 Euro.
Wer 950 Euro verdient, muss künftig mehr abgeben: Früher durfte er 255,75 behalten, jetzt liegt der Freibetrag bei glatten 255 Euro.
Wer von seinem Verdienst von 1000 Euro früher 263,25 Euro behalten durfe, muss jetzt auf 3,25 Euro verzichten: Der Freibetrag wurde auf 260 Euro gesenkt.