Berlin Abgeordnete wollen ärztliche Suizid-Hilfe per Gesetz regeln

Berlin · Die Debatte um Sterbehilfe nimmt Fahrt auf. Für Mitte November plant der Bundestag eine mehrstündige Debatte.

Eine Parlamentariergruppe um den SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach will im Bürgerlichen Gesetzbuch regeln, dass Ärzte Beihilfe zum Suizid leisten dürfen. Lauterbach stellte gemeinsam mit SPD-Fraktionsvize Carola Reimann und Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) ein entsprechendes Eckpunktepapier vor. Scharfe Kritik an dem Vorstoß kam vom Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz: "Das Papier macht Ärzte hoffähig, die aktuell als selbsternannte Sterbehelfer durchs Land ziehen", sagte Eugen Brysch unserer Zeitung. Der Unionsfraktionsvorsitzende Volker Kauder (CDU) bezeichnete es als "ethisch falsch", ärztlich assistierten Suizid ausdrücklich zuzulassen.

Die Debatte um die Sterbehilfe nimmt damit Fahrt auf. Für den 13. November ist eine mehrstündige Debatte im Bundestag geplant. Aktive Sterbehilfe ist und bleibt in Deutschland verboten. Passive Sterbehilfe, also das Unterlassen von Hilfsmaßnahmen, ist ebenso erlaubt wie indirekte Sterbehilfe, bei der beispielsweise starke schmerzlindernde Mittel gegeben werden -unter Inkaufnahme eines früheren Todeszeitpunkts. Im Kern der aktuellen Auseindersetzung geht es um die Frage, wie man mit der Beihilfe zum Suizid umgeht.

Diese ist in Deutschland nicht verboten, auch nicht die ärztliche Hilfe zum Selbstmord. Lediglich das ärztliche Standesrecht untersagt den Medizinern die Suizid-Hilfe. Allerdings gilt die strenge Regelung nicht in den Bereichen aller Landesärztekammern, da nicht alle den entsprechenden Beschluss des Ärztetages von 2011 ratifiziert haben. Als Konsens unter einer großen Mehrheit von Abgeordneten zeichnet sich bislang ab, dass durch Organisationen vermittelte Sterbehilfe verboten werden soll.

(rl / qua)
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