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Kabinett beschließt "Lex Jolo": Abhören wird neu geregelt

zuletzt aktualisiert: 24.01.2001 - 16:33

Berlin (dpa). Das Abhören wird auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch auf Vorlage von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) eine Neufassung des so genannten G 10-Gesetzes. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 14. Juli 1999 einige Bestimmungen des alten Gesetzes beanstandet. Das Gesetz schränkt das in Artikel 10 des Grundgesetzes gewährte Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis unter Auflagen ein und gilt für den Verfassungsschutz, den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und den Bundesnachrichtendienst (BND).

Der von Schily vorgelegte Entwurf regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten und verschärft die Bestimmungen der Datenspeicherung. Zugleich sollen aber auch nach Angaben des Innenministeriums zwischenzeitlich erkannte Gesetzeslücken geschlossen werden. Dies betrifft die fortschreitende technologische Entwicklung im Kommunikationsbereich. Ferner sollen bei kriminellen, Leib oder Leben bedrohenden Geiselnahmen im Ausland - wie etwa auf der philippinischen Insel Jolo - Abhörmaßnahmen erlaubt sein.

Das geltende Gesetz beschränkt die strategische Kontrolle des für die Auslandsaufklärung zuständigen Bundesnachrichtendienstes (BND) auf nicht leitungsgebundene Kommunikationswege. Da die Bedeutung von Satellitenübertragung und Richtfunk immer geringer wird, soll künftig auch die Kommunikation über Glasfaser belauscht werden dürfen. Im Bereich der Individualkontrolle wird der Straftatenkatalog erweitert. Künftig kann der Geheimdienst auch bei Volksverhetzung tätig werden. Neu aufgenommen werden außerdem: Mord und Totschlag, erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme und das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosionen, soweit diese sich gegen die freiheitlich- demokratische Grundordnung oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten. Damit können künftig auch Straftaten gewaltbereiter, extremistischer Einzeltäter oder loser Gruppierungen erfasst werden. Bisher ging das nur bei einer fest gefügten terroristischen Vereinigung.

Für die Übermittlung personenbezogener Daten gilt künftig eine Protokollierungspflicht. Zudem muss regelmäßig geprüft werden, ob die erhobenen Daten noch erforderlich sind. Anderenfalls müssen sie gelöscht werden. Das Karlsruher Urteil bezog sich auf die strategische Fernmeldekontrolle des BND. Der Gesetzentwurf überträgt die neuen Regelungen auch auf die Individualkontrolle des Verfassungsschutzes. Ferner sollen die Kompetenzen der Kontrollkommission verbessert werden.

Die PDS befürchtet, dass mit dem neuen Gesetz die Zahl der Lauschangriffe steigen wird. Schon jetzt sei die Bundesrepublik hier "weltweit traurige Spitze", kritisierte die innenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, Ulla Jelpke.

Quelle: RPO Archiv

 
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