Mainz AfD unterliegt im Streit um Vorwurf des Antisemitismus

Mainz · Die rheinland-pfälzische AfD ist vor dem Mainzer Landgericht mit einer Unterlassungsklage gegen Äußerungen des Grünen-Politikers Daniel Köbler gescheitert. Bei Köblers Vorwurf, in der AfD gebe es Personen, die gegen Juden hetzten ohne ausgeschlossen zu werden, handele es sich um eine wahre Tatsachenbehauptung, heißt es in dem Urteil. Die zweite Behauptung, in der Partei gebe es auch Holocaustleugner, wertete das Gericht als "nicht erweislich wahr".

Mainz: AfD unterliegt im Streit um Vorwurf des Antisemitismus
Foto: dpa, bwu pzi rho mho

Allerdings habe Köbler durch Berichte aus seriösen Medienquellen Anlass für seine Äußerung gehabt. Sie sei damit im Wahlkampf zulässig gewesen. Die Klage auf Unterlassung wurde in vollem Umfang abgewiesen. Den Vorwurf, in der AfD gebe es antisemitische Hetzer, sah das Gericht durch einen Vorfall aus der Uckermark belegt, wo der dortige AfD-Kreisvorsitzende eine als antisemitisch eingestufte Karikatur verbreitet hatte. (Az: 3 O 28/16)

(epd)
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