Gesetz zur Tarifeinheit Keine Wunderwaffe gegen Streiks

Meinung | Berlin · Das neue Tarifeinheits-Gesetz von Arbeitsministerin Andrea Nahles ist keine Wunderwaffe. Immerhin aber könnte es Spartengewerkschaften wie die Lokführergewerkschaft GDL ausbremsen, die ihren Machtkampf mit anderen Gewerkschaften auf dem Rücken der Allgemeinheit austragen.

 Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD).

Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD).

Foto: dpa, wk fdt

Wenn das Gesetz in der zweiten Hälfte 2015 in Kraft tritt, könnte ein Streik, wie er zurzeit von der GDL bei der Deutschen Bahn AG ausgefochten wird, von einem Arbeitsgericht untersagt werden.

Nicht zu erwarten ist allerdings, dass sämtliche Streiks von Spartengewerkschaften, zum Beispiel auch die der Pilotengewerkschaft Cockpit bei der Lufthansa, künftig unterbunden werden. Cockpit streitet für einen neuen Tarifvertrag nur für die Piloten. Das wird die kleine Gewerkschaft auch künftig dürfen. Streiks, die das ganze Land kurzzeitig lahmlegen können, wird es also weiterhin geben.

Das neue Gesetz könnte aber helfen, die wachsende Streikbereitschaft der kleinen Spartengewerkschaften von solchen Berufsgruppen einzudämmen, die an neuralgischen Stellen sitzen. Die neue Mehrheitsregel im Tarifeinheits-Gesetz kann helfen, Machtkämpfe zwischen Klein-Gewerkschaften aus den Tarifkonflikten herauszuhalten.

Die Bundesregierung geht mit dem Gesetz einen richtigen Schritt, ohne dabei das Grundrecht auf Streiks empfindlich anzutasten. Eine letztgültige Antwort wird dazu aber das Bundesverfassungsgericht geben müssen. Der Deutsche Beamtenbund und andere Spartengewerkschaften haben Verfassungsklagen gegen Nahles´ Entwurf postwendend angekündigt.

(mar)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort