Dobrindt-Pläne Datenschützer wollen Pkw-Maut stoppen

Düsseldorf/Berlin · 13 Monate lang könnte der Staat die Fahrdaten von Autos speichern, nur um Rückzahlungsansprüche abzuwehren. Das halten die meisten Datenschützer für unzulässig und machen deshalb mobil.

Pkw-Maut: Datenschützer gegen Alexander Dobrindt
Foto: dpa

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff (CDU) und fast alle Landesdatenschützer lehnen die Mautpläne der Bundesregierung wegen eines bisher fast unbekannten Details ab. Danach können anscheinend Fahrdaten bis zu 13 Monaten gespeichert werden, um Rückzahlungsforderungen von Autofahrern abzuwehren. Diese können laut Gesetz behaupten, im Zahlungszeitraum der Maut von einem Jahr gar nicht gefahren zu sein. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte dagegen betont, bei der Mautkontrolle anfallende Daten würden sofort gelöscht, wenn geklärt sei, dass für ein kontrolliertes Auto die Maut bezahlt ist.

Das breite Abspeichern von Daten sieht der bisherige Gesetzentwurf der Bundesregierung aber nach Interpretation der Datenschützer vor. "Das geplante System erlaubt lückenlose Überwachung", warnt Johannes Caspar, Vorsitzender der Bundesdatenschutzkonferenz und erster Datenschützer von Hamburg. "Wir können das nicht hinnehmen." Der nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte Ulrich Lepper ergänzt: "Es können Daten bis zu 13 Monaten gespeichert werden. Darum sind sind detaillierte Bewegungsprofile möglich."

In einem internen Abstimmungsverfahren hatte sich bis gestern Abend laut informierten Kreisen die große Mehrheit der 16 Landesdatenschutzbeauftragten sowie Voßhoff dafür ausgesprochen, die Vorgaben für das Abspeichern von Daten für die Mautkontrolle abzulehnen.

Dabei geht es nicht um den einfachen Vorgang, dass der Staat erfasst, welche Autobesitzer die Maut automatisch bezahlt haben. Zusätzlich soll das Bundesamt für Güterverkehr "im Rahmen der Kontrolle" ein "Bild des Fahrzeugs", "Name und Anschrift" des Fahrers, "Ort und Zeit der Benutzung" sowie das Kennzeichen "erheben, speichern und nutzen".

Als kritischen Punkt soll aber das Kraftfahrt-Bundesamt die von mobilen Anlagen aufgenommenen Kennzeichen sowie Ort und Zeit der Aufnahme "zum Zweck der Erstattung speichern, verarbeiten und nutzen". Das sieht die Vorlage vor. Für Hamburgs Datenschutzbeauftragten Casper ist klar, worauf das hinausläuft: "Die Autofahrer dürfen bis einen Monat nach Ablauf der gezahlten Mautfrist von einem Jahr eine Erstattung beantragen, wenn sie nie gefahren sind. Um das aber zu überprüfen, muss ich rückwirkend prüfen können, ob der Wagen doch irgendwo gefahren ist."

Die Datenschutzbeauftragten wollen spätestens Anfang kommender Woche einen formalen "Entschließungsantrag" gegen die von ihnen kritisierte Regelung vorlegen. Voraussetzung ist, dass am Ende alle 16 Landesbeauftragten zustimmen oder sich enthalten. Sie wollen zudem vorschlagen, die Maut mit einem weniger problematischen System zu überwachen. Möglich wäre etwa, Autos mit einem Funksensor auszustatten, der beim Durchfahren bestätigt, dass Maut gezahlt wurde. Noch einfacher wäre, Vignetten als Aufkleber wie in der Schweiz oder in Österreich zu nutzen.

Eine Reihe der Landesdatenschützer befürchtet, dass die Kennzeichenkontrolle am Ende für eine breitere Kontrolle genutzt werden könnte: "Es sind Begehrlichkeiten geweckt worden, den Datenvorrat für ganz andere Zwecke zu nutzen. Das halte ich für unverantwortlich", erklärt Lepper.

(RP)
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