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Ex-Verfassungsrichter für komplette Überarbeitung: Angeblich weiterer V-Mann im NPD-Verbotsverfahren als Zeuge

zuletzt aktualisiert: 01.02.2002 - 18:43

Berlin/Erfurt (rpo). Nach wie vor bleibt unklar, wieviele V-Männer im NPD- Verbotsverfahren für den Verfassungsschutz tätig waren. Nach Erkenntnissen des Thüringer PDS-Bundestagsabgeordneten Carsten Hübner soll es einen weiteren V-Mann geben, der in dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht als Zeuge auftaucht.

Wie Hübner am Freitag in Berlin mitteilte, handelt es sich um einen langjährigen Neonazi-Aktivisten, der "nicht unbedeutend" in Thüringen aktiv sei. Er soll jedoch für den Verfassungsschutz eines anderen Bundeslandes arbeiten.

Nach Angaben aus informierten Kreisen in Thüringen soll es sich um den Thüringer NPD-Chef Frank Schwerdt handeln. Schwerdt ist Mitglied des NPD-Bundesvorstands und seit April 2001 Landesvorsitzender. Er war laut Verfassungsschutzbericht zuvor langjähriger Chef des inzwischen aufgelösten neonazistischen Vereins "Die Nationalen".

Schwerdt gehört zu den 14 Auskunftspersonen, die vom Bundesverfassungsgericht gehört werden sollten. Bislang wurde der NPD-Funktionär und ehemalige V-Mann Wolfgang Frenz enttarnt. Das Bundesverfassungsgericht hatte vor zehn Tagen wegen dessen zunächst unbekannter Verbindung zum Verfassungsschutz die für Anfang Februar angesetzte Verhandlung ausgesetzt.

Schwerdt selbst wies die Darstellung zurück. "Ich habe nie bewusst zu einer Behörde Kontakt gehabt", sagte er am Freitagabend der dpa in Erfurt. "Das ist völlig an den Haaren herbeigezogen." Der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Rainer Lingenthal, sagte, man habe die 14 Zeugen mehrfach überprüft. Mit Ausnahme des 1995 "abgeschalteten" Frenz habe es keinen Verbindungsmann gegeben.

Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz hatte am Donnerstag ausgeschlossen, dass sich unter den Zeugen weitere V-Leute befinden. Zuvor hatte der NPD-Anwalt Horst Mahler behauptet, eine der Auskunftspersonen werde vom Militärischen Abschirmdienst (MAD) geführt. Nach Wissen des innenpolitischen Sprechers der FDP- Bundestagsfraktion, Max Stadler, wurde bislang beim MAD nicht nachgefragt. Die Erkenntnisse des Bundestages beruhten auf Auskünften der Verfassungsschutzämter.

Mit der Affäre hat sich bereits zwei Mal der Innenausschuss des Bundestages befasst. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) muss sich voraussichtlich Mitte Februar ein drittes Mal den Fragen der Abgeordneten stellen. Nach der Sondersitzung am Donnerstag zeigte sich die Opposition mit seinen Auskünften unzufrieden.

SPD-Fraktionschef Peter Struck sprach sich für personelle Konsequenzen aus. Es gebe keine Vorwürfe gegen Schily, sagte er am Freitag bei der Aufzeichnung der ZDF-Sendung "halb 12", die am Sonntag ausgestrahlt wird. Er sehe aber "Fehlverhalten" von Beamten in Schilys Haus. "Ich hätte Konsequenzen gezogen."

Das Bundesverfassungsgericht wird nach Einschätzung seines ehemaligen Präsidenten Ernst Benda noch grundsätzliche Fragen zur Rolle von V-Leuten stellen. Benda sagte am Donnerstagabend im ZDF, die Antragsteller für ein NPD-Verbot müssten in Karlsruhe möglicherweise in Anwesenheit des NPD-Anwalts Mahler Auskunft geben, wie der Verfassungsschutz innerhalb der NPD tätig gewesen sei. Dieses Problem sei von der Politik noch nicht wirklich erkannt worden. Auch der ehemalige Bundesjustizministers Edzard Schmidt-Jortzig (FDP) wollte nicht auszuschließen, dass sich weitere V-Leute unter den 14 Zeugen befinden.

Diese Frage sei auch wegen der Kommunikationsprobleme zwischen den Verfassungsschutzämtern und dem Bundesinnenministerium schwer zu beantworten, sagte er dem Südwestrundfunk. Nach Auffassung Stadlers steckt der Bundestag in einem Dilemma. Das Parlament sei kein guter Antragsteller in einem Verbotsverfahren, weil es über keine eigenen Erkenntnisse verfüge, sagte er der dpa. "Wenn man sich auf das Glatteis eines Verbotsverfahrens begibt, kommt man in solche Situationen." Am besten wäre es, den Verbotsantrag zurückzuziehen, zumindest müsse er sorgfältig überarbeitet werden.

Das Verfassungsgericht hatte den Antragstellern hierfür eine Frist bis zum 11. Februar gesetzt. Nach Einschätzung Stadlers "hat die Bundesregierung den Ernst der Lage noch nicht richtig eingeschätzt". Wie der frühere Verfassungsschutz-Präsident Eckart Werthebach trat auch Benda dafür ein, die Verbotsanträge von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat umfassend zu überarbeiten. Das bedeute praktisch einen neuen Antrag, sagte Benda. Das Verfassungsgericht werde dann zu prüfen haben, ob der Eröffnungsbeschluss aufrechterhalten werden könne

Quelle: RPO Archiv

 
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