Verwaltungsgericht Düsseldorf prüft Klage Annette Schavan kämpft um Titel und Ehre

Berlin/Düsseldorf · Der Streit um den aberkannten Doktortitel der früheren Forschungsministerin Annette Schavan (CDU) geht in dieser Woche in eine entscheidende Runde. Am Donnerstag verhandelt das Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Annette Schavan kämpft um Titel und Ehre vor Verwaltungsgericht Düsseldorf
Foto: Martin Schutt

Ein neuer Job ist für die frühere Bildungsministerin Annette Schavan (CDU) schon gefunden. Sie soll Botschafterin im Vatikan werden. Die Entscheidung ist noch nicht endgültig besiegelt. In der Öffentlichkeit gab es für die Idee bislang aber mehr Zuspruch als Widerstand. Dass Schavan mit oder ohne Doktortitel noch einmal ein neues Amt bekommen soll, liegt auch an der umstrittenen Entscheidung der Universität Düsseldorf zu ihrer Promotionsarbeit.

Unabhängig von der möglichen neuen Aufgabe kämpft Schavan um ihre Ehre. Dieser Kampf geht nun in eine entscheidende Runde. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf verhandelt am Donnerstag über ihre Klage gegen den Entzug des Titels; es ist nur ein Verhandlungstag angesetzt. Die Universität Düsseldorf hatte ihr am 5. Februar 2013 den 1980 verliehenen Titel entzogen. Das entscheidende Gremium sah den "Tatbestand einer vorsätzlichen Täuschung durch Plagiat" gegeben.

Merkel-Vertraute trat zurück

Schavan war vier Tage nach der Entscheidung von ihrem Amt zurückgetreten. Für die Merkel-Vertraute war dieser unausweichliche Schritt das niederschmetternde und als zutiefst ungerecht empfundene Ende einer langen und erfolgreichen Politiker-Karriere. Sie war Bildungsministerin in Baden-Württemberg, Forschungsministerin auf Bundesebene und hielt sich 14 Jahre lang als Vize-Chefin der CDU. Während der für sie schweren Wochen auf dem Höhepunkt der Plagiatsaffäre wurde sie sogar vom politischen Gegner geschont, so viel Respekt hatte sie sich allseits erarbeitet.

Schavan hatte stets beteuert, in ihrer Dissertation "Person und Gewissen" im Fach Erziehungswissenschaften möglicherweise Flüchtigkeitsfehler gemacht, aber nicht plagiiert und getäuscht zu haben. Ihre Anwälte begründen die Klage gegen die Uni Düsseldorf damit, dass die Aberkennung des Doktortitels in einem "fehlerhaften Verfahren" zustande gekommen sei, der Titelentzug unverhältnismäßig sei und vertrauliche Informationen an die Öffentlichkeit weitergegeben worden seien.

Zudem wird vonseiten der Schavan-Verteidiger kritisiert, dass die Philosophische Fakultät der Uni Düsseldorf ihr Gutachten nicht von einem Erziehungswissenschaftler, sondern von einem Judaistik-Professor erstellen ließ. Die Zahl der behaupteten Zitierverstöße sei — gemessen am Umfang der Doktorarbeit — geringfügig, eine Täuschung nicht nachgewiesen worden.

Kritik am Vorgehen der Uni Düsseldorf

Während der Überprüfung von Schavans Doktorarbeit war die Uni Düsseldorf für ihr Vorgehen in der Öffentlichkeit wiederholt angegriffen worden. Politiker und Wissenschaftler warfen der Uni Dilettantismus, Befangenheit und Intransparenz vor, auch an der Bearbeitungszeit von fast neun Monaten gab es Kritik. Im Gegensatz zum Fall Karl-Theodor zu Guttenberg, der bei seiner Dissertation offensichtlich ganze Textpassagen kopiert hatte, wiesen auch etliche Wissenschaftler darauf hin, dass in den 70er Jahren andere Maßstäbe gegolten hätten. Dass ein Teil des ersten und vertraulichen Gutachtens zu Schavans Promotion an die Medien weitergegeben wurde, sorgte für heftige Kritik. Gleiches gilt für die Weigerung der Universität, einen externen Zweitgutachter hinzuzuziehen.

Die Uni Düsseldorf wiederum wies die Kritik an ihrem Verfahren stets zurück. Rektor Hans Michael Piper sagte, die Universität fühle sich "allein den Maximen der guten wissenschaftlichen Praxis verpflichtet". Das Verfahren sei formal korrekt durchgeführt worden. Der von der Uni beauftragte Rechtsprofessor Klaus Gärditz kam in seinem Gutachten über das Plagiatsverfahren zu dem Ergebnis, dass es aus juristischer Sicht nichts zu beanstanden gebe. Die Vorwürfe gegen die Universität Düsseldorf seien haltlos.

Zuständig für den Fall Schavan ist das Düsseldorfer Verwaltungsgericht, da die Verleihung und damit auch die Aberkennung eines Doktorgrades juristisch gesehen Verwaltungsakte sind. Das Gericht muss beurteilen, ob das Verfahren zur Aberkennung des Titels rechtmäßig war, ob es beispielsweise Verfahrensfehler gab. Es wird aber auch eine inhaltliche Prüfung vornehmen, etwa urteilen, ob der Titel-Entzug verhältnismäßig war. In der Regel wird ein solches Urteil nicht mündlich verkündet, sondern beiden Parteien schriftlich mitgeteilt. Doch die Richter könnten morgen eine Ausnahme machen.

Geringe Erfolgsaussichten

Die Erfolgsaussichten für Schavan schätzen Experten als gering ein: Grundsätzlich sind überhaupt nur knapp zehn Prozent aller verwaltungsrechtlichen Klagen erfolgreich. Und nur ein Fall ist bislang bekannt, in dem das Gericht die Entscheidung einer Universität, einer Absolventin den Doktortitel zu entziehen, für ungültig erklärte. Scheitert Schavan mit ihrer Klage am Düsseldorfer Verwaltungsgericht, könnte sie noch das Oberverwaltungsgericht in Münster und — als letzte Instanz — das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anrufen. Ihren Doktortitel darf Schavan führen, bis ein abschließendes Gerichtsurteil vorliegt.

Schavan wollte in dem Düsseldorfer Verfahren nicht mehr persönlich ihre Sichtweise vortragen. Es seien alle Argumente ausgetauscht worden, eine persönliche Erklärung in Düsseldorf daher unnötig, heißt es in ihrem Umfeld. Sollte das Urteil morgen verkündet werden, wird sich Schavan in Berlin aufhalten. Sie sei immer noch enttäuscht über das Vorgehen der Uni und die Tatsache, dass sich die Hochschule überhaupt zu einer Prüfung der 32 Jahre alten Dissertation drängen ließ.

Das letzte Jahr sei für Schavan das härteste in ihrer politischen Karriere gewesen. Doch selbst wenn das Verwaltungsgericht der Entscheidung der Universität recht gibt, wird dies kein Einfluss auf Schavans neues Leben haben. Ihr neuer Posten als Botschafterin im Vatikan sei unabhängig von dem Verfahren vergeben worden, heißt es in Regierungskreisen.

(qua)
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