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Urteil nicht vor dem Jahr 2002: Antrag auf NPD-Verbot ist auf den Weg gebracht

zuletzt aktualisiert: 31.01.2001 - 17:52

Karlsruhe/Berlin (AP). Das Verbotsverfahren gegen die rechtsextremistische NPD ist eröffnet. Die Bundesregierung reichte in der Nacht zu Mittwoch als erstes Verfassungsorgan ihren Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Bundestag und Bundesrat wollen in den kommenden Wochen mit eigenen Anträgen folgen.

Die NPD verfügt laut Innenministerium über ein an die Machtergreifungsstrategie der Nationalsozialisten angelehntes, umfassendes politisches Konzept. "Ich bin zuversichtlich, dass dieser Antrag Erfolg haben wird", sagte Schily am Mittwoch vor Journalisten in Berlin.

Zum ersten Mal setzen sich damit alle drei antragsberechtigten Organe für ein Parteiverbot ein. Das Urteil wird nicht vor Anfang 2002 erwartet.

Bundesinnenminister Otto Schily zeigte sich fest davon überzeugt, dass der Verbotsantrag Erfolg haben werde. Die NPD lege nachweislich "ein aktiv-kämpferisches Verhalten" mit einer "deutlich verfassungswidrigen Zielrichtung" an den Tag, sagte der SPD-Politiker. Sie missachte die Menschenwürde, propagiere Antisemitismus und stehe in "deutlicher Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus".

Weitere Verfahren gegen die DVU oder die Republikaner seien im Moment nicht geplant, betonte Schily. Bei diesen beiden Parteien seien die Erkenntnisse für ein Verbotsverfahren nicht ausreichend. "Das kann sich natürlich noch ändern", fügte der Innenminister hinzu. DVU und Republikaner würden weiter vom Verfassungsschutz beobachtet.

Schily kündigte zudem an, bis Mitte des Jahres die Einschränkung des Demonstrationsrechts zur Verhinderung rechtsextremistischer Aufmärsche an Orten wie dem geplanten Holocaust-Mahnmal zu prüfen. Dazu werde in den nächsten Monaten ein verfassungsrechtliches Gutachten erstellt.

Auch der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber zeigte sich zuversichtlich, dass das Verfassungsgericht die NPD verbieten werde. "Wir dürfen nicht zulassen, dass unter dem Schutz des Parteienprivilegs nazistisches Gedankengut und Gewalt gefördert werden", sagte der CSU-Politiker.

Der nordrhein-westfälische FDP-Vorsitzende Jürgen Möllemann bezweifelte dagegen, dass das vorliegende Material für ein Verbot ausreicht. "Wird das abgelehnt, bedeutet das einen Persilschein für die Partei", warnte er im Mitteldeutschen Rundfunk.

Verbotsantrag umfasst 103 Seiten

Der Verbotsantrag gegen die NPD füllt drei Aktenordner: Der eigentliche Antrag umfasst 103 Seiten, ihm sind insgesamt 152 Anlagen als Beweismaterial beigefügt. Die Karlsruher Richter müssen dem Vorstand der NPD nun zunächst Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Anschließend prüft der Zweite Senat unter Leitung von Gerichts-Präsidentin Jutta Limbach (SPD), ob der Verbotsantrag zulässig und hinreichend begründet ist. Ist dies der Fall, können die Richter noch eine Voruntersuchung anordnen, ehe dann ein Termin für die mündliche Verhandlung festgelegt wird.

Die Bundesregierung wird in dem Prozess vom ehemaligen Innenminister Schleswig-Holsteins und Bundesdatenschutzbeauftragten Hans Peter Bull sowie vom Berliner Rechtsanwalt Karlheinz Quack vertreten. Prozessbevollmächtigte des Bundestags sind die Staatsrechtler Wolfgang Löwer und Günter Frankenberg. Der Bundesrat soll federführend vom Bonner Rechtsanwalt Dieter Sellner vertreten werden. Die NPD hat den früheren RAF-Anwalt, Exterroristen und heutigen NPD-Parteigänger Horst Mahler als Anwalt benannt, der Mitte Januar aus der Berliner Strafverteidiger-Vereinigung ausgeschlossen worden war.

Quelle: RPO Archiv

 
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