kalaydo.de Anzeigen stellen auto immobilien kleinanzeigen tiere ferienwohnungen inserieren
  RP Providing |  RP Shop |  PremiumCard |  RP Reise
       
  Newsletter |  RSS |  Mobil |  Apps
Abo & Service | Anzeigen | ePaper | Schulprojekte  
 
       
 
  Gast
Kommentare ()

Stellungnahme für Verfassungsgericht steht: Antragsteller: V-Mann-Äußerungen sind taugliche Beweismittel

zuletzt aktualisiert: 08.02.2002 - 21:46

Frankfurt/Main (rpo). Die Äußerungen der V-Männer sind nach Ansicht von Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag taugliche Beweismittel im Verbotsverfahren gegen die NPD. Nach Informationen der "Frankfurter Rundschau" und der "Leipziger Volkszeitung" habe sich die Aufgabe von Verbindungsleuten auf Informationsbeschaffung beschränkt.

Es habe nie eine "steuernde Einflussnahme" auf die NPD gegeben. Die Antragsteller versuchen damit dem Vorwurf entgegen zu treten, V-Leute hätten als so genannte agents provocateurs die NPD überhaupt erst zu verfassungsfeindlichen Äußerungen veranlasst. Den 39-seitigen Schriftsatz soll das Bundesverfassungsgericht am Montag erhalten. Am Freitag hatten Union, FDP und PDS bereits erklärt, sie wollten die Stellungnahme nicht mittragen. Damit müssen SPD und Grüne den Verbotsantrag des Bundestages künftig alleine verantworten.

In der Schrift stellen die Autoren laut "Leipziger Volkszeitung" die im Verbotsantrag verwendeten Äußerungen des ehemaligen V-Mannes Wolfgang Frenz ähnliche Zitate des NPD-Anwalts Horst Mahler gegenüber. Der Vergleich solle verdeutlichen, dass sich die Schriften von Frenz nicht von der antisemitischen, rassistischen und Demokratie feindlichen Linie unterscheide, wie sie die NPD vor und auch im Zuge des Verbotsverfahrens vertreten habe, zitierte das Blatt aus dem Schriftsatz.

Die Autoren betonen den Berichten zufolge zugleich, dass mit Ausnahme Frenz keine der Auskunftspersonen, die das Bundesverfassungsgericht für die mündliche Verhandlung geladen habe, zu irgendeinem Zeitpunkt für den Verfassungsschutz oder den Militärischen Geheimdienst tätig gewesen sei. Die V-Mann-Tätigkeit des früheren NPD-Vorsitzenden Udo Holtmann sei für die Verbotsanträge nur von geringer Bedeutung.

Zu Frenz heißt es nach Angaben der Zeitungen, dem V-Mann sei wiederholt deutlich gemacht worden, dass er sich künftig mäßigen müsse. Vor allem dürften keine Hetztiraden gegen Ausländer mehr erfolgen. Andernfalls könne er nicht für den Verfassungsschutz weiterarbeiten. Da alle Mäßigungsversuche erfolglos geblieben seien, habe der zuständige Gruppenleiter schließlich angewiesen, die Zusammenarbeit zu beenden. Alle verwendeten Schriften von Frenz seien nach dessen V-Mann-Tätigkeit entstanden und überdies der gesamten NPD zuzurechnen, da die Partei sich nicht öffentlich davon distanziert habe, heißt es den Berichten zufolgen in der Stellungnahme.

Quelle: RPO Archiv

 
Schreiben Sie jetzt Ihre Meinung:

       
Anzeige:

Aktuell bei RP Online
Özdemir hält sich Schwarz-Grün offen

Grünen-Chef

Özdemir hält sich Schwarz-Grün offen

Grünen-Chef Cem Özdemir zeigt sich offen für Bündnisse mit der Union. mehr 

Nebenwirkungen der Krebstherapie

Brasiliens Ex-Präsident Lula im Krankenhaus

Der von seiner Krebstherapie geschwächte frühere brasilianische Präsident Luiz Inácio Lula ... mehr 

Videos

Ringerin aus Krefeld trainiert für Olympiaqualifikation

Aline Focken ist 20 Jahre alt und träumt von Olympia. Die Krefelderin hat die Chance sich für die olympischen Spiele 2012 in ... mehr 

Gefallener Stern: Whitney Houston ist tot

Die Sängerin starb im Alter von nur 48 Jahren. Sie wurde in einem Hotel in Beverly Hills gefunden. Houston hatte lange mit Rauschgift- und ... mehr 

Aus unserer Parlamentsredaktion

Politik ist langweilig? Vergessen Sie's!

reichstag berlin kuppel DDP 2005-0801

Politik ist Drama, Komödie und gelegentlich großes Kino. Aus Berlin schauen unsere Korrespondenten auf das Geschehen.

 

Berliner Bühne

Ein Besuch in Nordkorea

 

Essay zum Kampf gegen die Schuldenkrise

Europa 2020 – ein Szenario

 

Berliner Bühne

193 Staaten, ein Haushalt

Top-Services