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Stellungnahme für Verfassungsgericht steht: Antragsteller: V-Mann-Äußerungen sind taugliche Beweismittel

zuletzt aktualisiert: 08.02.2002 - 21:46

Frankfurt/Main (rpo). Die Äußerungen der V-Männer sind nach Ansicht von Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag taugliche Beweismittel im Verbotsverfahren gegen die NPD. Nach Informationen der "Frankfurter Rundschau" und der "Leipziger Volkszeitung" habe sich die Aufgabe von Verbindungsleuten auf Informationsbeschaffung beschränkt.

Es habe nie eine "steuernde Einflussnahme" auf die NPD gegeben. Die Antragsteller versuchen damit dem Vorwurf entgegen zu treten, V-Leute hätten als so genannte agents provocateurs die NPD überhaupt erst zu verfassungsfeindlichen Äußerungen veranlasst. Den 39-seitigen Schriftsatz soll das Bundesverfassungsgericht am Montag erhalten. Am Freitag hatten Union, FDP und PDS bereits erklärt, sie wollten die Stellungnahme nicht mittragen. Damit müssen SPD und Grüne den Verbotsantrag des Bundestages künftig alleine verantworten.

In der Schrift stellen die Autoren laut "Leipziger Volkszeitung" die im Verbotsantrag verwendeten Äußerungen des ehemaligen V-Mannes Wolfgang Frenz ähnliche Zitate des NPD-Anwalts Horst Mahler gegenüber. Der Vergleich solle verdeutlichen, dass sich die Schriften von Frenz nicht von der antisemitischen, rassistischen und Demokratie feindlichen Linie unterscheide, wie sie die NPD vor und auch im Zuge des Verbotsverfahrens vertreten habe, zitierte das Blatt aus dem Schriftsatz.

Die Autoren betonen den Berichten zufolge zugleich, dass mit Ausnahme Frenz keine der Auskunftspersonen, die das Bundesverfassungsgericht für die mündliche Verhandlung geladen habe, zu irgendeinem Zeitpunkt für den Verfassungsschutz oder den Militärischen Geheimdienst tätig gewesen sei. Die V-Mann-Tätigkeit des früheren NPD-Vorsitzenden Udo Holtmann sei für die Verbotsanträge nur von geringer Bedeutung.

Zu Frenz heißt es nach Angaben der Zeitungen, dem V-Mann sei wiederholt deutlich gemacht worden, dass er sich künftig mäßigen müsse. Vor allem dürften keine Hetztiraden gegen Ausländer mehr erfolgen. Andernfalls könne er nicht für den Verfassungsschutz weiterarbeiten. Da alle Mäßigungsversuche erfolglos geblieben seien, habe der zuständige Gruppenleiter schließlich angewiesen, die Zusammenarbeit zu beenden. Alle verwendeten Schriften von Frenz seien nach dessen V-Mann-Tätigkeit entstanden und überdies der gesamten NPD zuzurechnen, da die Partei sich nicht öffentlich davon distanziert habe, heißt es den Berichten zufolgen in der Stellungnahme.

Quelle: RPO Archiv

 
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