Keine Billigung von Terror-Attacken: Anwalt Mahler freigesprochen
zuletzt aktualisiert: 21.05.2003 - 18:06Hamburg (rpo). Der Rechtsanwalt Horst Mahler ist vom Vorwurf freigesprochen worden, die Terroranschläge in den USA gebilligt zu haben. Der einstige Mitbegründer der Roten Armee Fraktion und spätere NPD-Anwalt hatte die Attentate im Fernsehen als "rechtens" bezeichnet.
Nach Ansicht des Gerichts war die Äußerung keine Störung des öffentlichen Friedens. "Die Worte waren nicht geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in die öffentliche Rechtssicherheit zu erschüttern", sagte Richterin Gudrun Stöhr. Daher liege keine Billigung der Attacken in seinen Worten. Die Staatsanwaltschaft hatte 6000 Euro Geldstrafe beantragt.
"Es war ein Erschrecken und gleichzeitig auch das Gefühl: Endlich mal! Endlich sind sie mal im Herzen getroffen. Und deshalb sage ich, das war eine Aktion, die, so grausam sie ist, rechtens war", hatte Mahler in dem Fernseh-Interview am 20. September 2001 über die Anschläge gesagt. Richterin Stöhr sagte in der Begründung des Freispruchs: "Er macht aber auch ganz klar deutlich, dass er keine Freude dabei empfunden hat." Der Bericht sei insofern auch verfälschend zusammengeschnitten worden.
Der Anwalt war Ende März wegen ähnlicher Äußerungen in einem ZDF- Beitrag zu 7200 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Mahler hatte zuletzt die NPD im Verbotsverfahren vertreten. Nach der Einstellung des Verfahrens verließ er die rechtsextreme Partei wieder.
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