Düsseldorf Anwesenheitspflicht im offenen Ganztag entfällt

Düsseldorf · Kinder, die in offenen Ganztagsschulen (OGS) betreut werden, sollen es bald leichter haben, neben den OGS-Angeboten auch an weiteren Freizeitaktivitäten teilzunehmen. Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) kündigte eine Flexibilisierung der Teilnahmeregelungen an, die es Eltern ermöglichen soll, ihre Kinder aus der OGS zu nehmen, wenn diese einzelne Nachmittage für Sportverein, Musikschule, medizinische Therapie oder Familienfeiern nutzen wollen. Der entsprechende Ganztagserlass soll laut Gebauer nach Gesprächen mit OGS-Trägern und kommunalen Spitzenverbänden zum 1. August 2018 angepasst werden.

"Eltern haben Ansprüche, die Träger aber ebenso", sagte Gebauer. Man müsse zwischen pädagogischen Ganztagskonzepten und Flexibilität in der Tagesgestaltung abwägen. Denkbar sei, dass Eltern bei Schuljahresbeginn genau angeben, wann sie ihr Kind aus dem Betrieb nehmen. Bislang drohen einige Träger bei "Fehlzeiten" den Ausschluss vom offenen Ganztag an. "Fünf Tage bis 16 Uhr - das entspricht nicht immer der Lebenswirklichkeit der Eltern und Kinder", so Gebauer.

Außerdem erhalten die Kommunen vom Land ab sofort mehr Geld für die Inklusion. Das Landeskabinett gab 60 Millionen Euro Jahresförderung frei. Nach Angaben des Ministeriums sind das 20 Millionen mehr als im Vorjahr. Die neue Summe gilt für das laufende Schuljahr und die beiden folgenden Jahre.

(bur/dpa)
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