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Arbeitslose können sich privaten Jobmakler aussuchen: Arbeitsämter geben von Mittwoch an Vermittlungsscheine aus

zuletzt aktualisiert: 26.03.2002 - 16:27

Nürnberg (rpo). Die Arbeitsämter werden ab Mittwoch Vermittlungsgutscheine an Arbeitslose ausgeben. Die Erwerbslosen können sich damit einen Jobmakler aussuchen, der sie privat vermittelt.

Wie die Bundesanstalt für Arbeit (BA) am Dienstag mitteilte, bekommen den Schein Arbeitslose mit Anspruch auf Arbeitslosengeld oder -hilfe, die seit mindestens drei Monaten arbeitslos gemeldet sind.

Bei drei bis sechs Monaten Arbeitslosigkeit beträgt der Wert des Gutscheins nach diesen Angaben 1.500 Euro, bei sechs bis neun Monaten 2.000 Euro und bei über neun Monaten Arbeitslosigkeit 2.500 Euro. Laut Bundesanstalt werden die drei Monate gültigen Gutscheine auch für Teilnehmer von Arbeitsbeschaffungs- oder Strukturanpassungs-Maßnahmen ausgestellt.

Mit dem Papier kann der Arbeitslose oder ABM-Arbeitnehmer einen privaten Arbeitsvermittler seiner Wahl einschalten. Beide müssten einen schriftlichen Vermittlungsvertrag schließen, aus dem auch die Vergütung für die erfolgreiche Stellenvermittlung hervorgeht. Erlaubt ist höchstens der im Vermittlungsgutschein genannte Betrag.

Bringt der private Vermittler den Arbeitssuchenden binnen dreier Monate in eine neue Stelle, erhält er laut Bundesanstalt die auf dem Gutschein vermerkte Summe in zwei Teilbeträgen ausgezahlt. Die erste Rate von 1.000 Euro zahle das Arbeitsamt bei Beginn der vermittelten Arbeit. Den Rest erhalte der private Vermittler, wenn die Beschäftigungszeit sechs Monate überschritten habe.

Der Gutschein kann beim Arbeitsamt persönlich abgeholt oder formlos per Telefon, Brief, Fax oder E-Mail unter Angabe der Kunden-Nummer angefordert werden.

Quelle: RPO Archiv

 
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