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Zweifel am Gesetz: Arbeitsverträge für Prostituierte - eine Utopie?

zuletzt aktualisiert: 20.06.2001 - 13:55

Berlin (rpo). Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die rechtliche und soziale Lage der Prostituierten verbessern soll, ist von Sachverständigen und Betroffenen weitgehend begrüßt worden. Allerdings bestehen Zweifel an der praktischen Umsetzung des neuen Prostituierten-Gesetzes.

Bei einer Anhörung im zuständigen Bundestagsausschuss am Mittwoch äußerten allerdings viele von ihnen Zweifel, ob die vorgesehen Regelungen ausreichend sind und wirkungsvoll umgesetzt werden können.

So mahnte Stephanie Klee, Inhaberin der Berliner Begleit-Agentur "highLights", Nachbesserungen an. Ohne die Streichung des Strafgesetzbuch-Artikels 181a, der jede Form der Zuhälterei unter Strafe stellt, sei nicht zu erwarten, dass viele Bordellbesitzer Arbeitsverträge mit ihren Prostituierten abschließen werden. Ähnliche Zweifel äußerte auch Rainer Schlegel, Richter am Bundessozialgericht Kassel.

Der rot-grüne Gesetzentwurf sieht lediglich vor, den Straftatbestand "Förderung der Prostitution" aufzuheben. Damit sollen die Arbeitsbedingungen der rund 400 000 Prostituierten in Deutschland verbessert werden. Zudem wird der Begriff der Sittenwidrigkeit gestrichen und den Frauen der Zugang zu den Sozialversicherungen ermöglicht. Darüber hinaus sollen die Prostituierten künftig Arbeitsverträge abschließen und ihren Lohn vor Gericht einklagen können. Entsprechende Rechte für Bordellbetreiber und Freier soll es hingegen nicht geben.

Angesichts dieses Ungleichgewichts zu Gunsten der Prostituierten zweifelte auch Werner Schnelker von der Polizeidirektion Hannover an der Bereitschaft der Bordellbetreiber, Beschäftigungsverhältnisse einzugehen. Gleichzeitig wandte er ein, dass rund 60 Prozent der Prostituierten hauptsächlich in Wohnungen oder auf dem Straßenstrich arbeiteten. Da Beschäftigungsverhältnisse dort schwierig zu begründen seien, tangiere der Gesetzentwurf diese Bereiche nur geringfügig. Trotzdem sei die Vorlage ein "Schritt in die richtige Richtung", um Menschenhandel und andere Formen der organisierten Kriminalität im Rotlicht-Milieu wirkungsvoller zu bekämpfen.

Quelle: RPO Archiv

 
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