Bei einer Haushaltssperre dürfen alle Ministerien nur noch die Pflichtausgaben tätigen. Beförderungen sind nicht möglich, Neueinstellungen nur ausnahmsweise (Lehrer, Beamtenanwärter). NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) hatte am Dienstag eine Haushaltssperre verhängt, nachdem das Verfassungsgericht die Nullrunden bei der Beamtenbesoldung verworfen hatte. Laut des Ministers handelt es sich um eine "Sofortmaßnahme, um vorsorglich Finanzierungsspielräume zu sichern". Haushaltssperren - die letzte gab es in NRW 2005 - dauern in der Regel bis zur Verabschiedung eines Nachtragshaushalts, in dem eine Aufstockung der Neuverschuldung oder Spareingriffe vorgesehen sind. Für die Kommunen, die über einen eigenen Haushalt verfügen, gilt die Sperre nicht.