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Grüne gegen Sonderrechte der Kirchen: Asylstreit hält an

zuletzt aktualisiert: 31.07.2001 - 16:41

Düsseldorf/Osnabrück (rpo). Noch sind die Pläne von Innenminister Otto Schily zu einer Verschärfung des Asylrechts unveröffentlicht, doch die Debatte ist bereit isn vollem Gang. Die Grünen-Politikerin Christa Nickels kritisierte am Dienstag den Vorschlag, den Kirchen ein eigenes Kontingent für die Flüchtlingsaufnahme zuzuweisen. Der Vizepräsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Michel Friedman, sagte, er habe den Eindruck, dass Schily "offenbar innenpolitisches Ehrenmitglied der Union werden möchte".

Laut Medienberichten sehen Schilys Pläne vor, dass Kirchen in Härtefällen selbst entscheiden können, wer im Land bleiben darf, dann aber auch die Kosten übernehmen müssen. Nickels sagte der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post", dies "wäre eine Privatisierung des Menschenrechts-Schutzes". Die Zivilgesellschaft und die Kirchen dürften nicht "zum Ausfallbürgen für staatliches Handeln" gemacht werden. Allerdings könne sie sich nicht vorstellen dass ein solcher Vorschlag von Schily komme. Es handele sich schließlich um einen alten Vorstoß von Bayerns Innenminister Günther Beckstein.

Nötig sei vielmehr eine tragfähige staatliche Härtefallregelung, erklärte die kirchenpolitische Sprecherin der Grünen. "Das haben wir als Grüne auch schon in den Koalitionsverhandlungen gefordert."

Friedman sagte in der "Neuen Osnabrücker Zeitung", es sei erschreckend, dass gerade ein sozialdemokratischer Innenminister anscheinend "die CDU/CSU in der Asylfrage von Rechts überholen will". Das Asylrecht müsse in seiner Substanz tabu bleiben und dürfe nicht angetastet werden. Gerade nach den erreichten Kompromissen der Einwanderungskommissionen sei es ihm umso unverständlicher, dass erneut das Asylthema angestoßen werde, das für ein Sommertheater am wenigsten geeignet sei.

Jeder Versuch, so zu tun, als ob man das Asylrecht respektiere, während man es gleichzeitig durch die Hintertür verwässere, müsse im Kern unterbunden werden, forderte Friedman. Das gelte auch für Überlegungen, anerkannte Asylbewerber alle zwei Jahre zu überprüfen. Diese könnten in der Regel nichts dafür, dass das Verfahren nach Stellung des Antrages lange Zeit in Anspruch nehme. Anstatt die Asylbewerber alle zwei Jahre zu überprüfen, empfehle es sich, "die bürokratische Energie in die Effizienz des Asylverfahrens zu investieren".

Beckstein sieht Chance für Kompromiss

Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) hält bei der Zuwanderung einen Kompromiss mit der SPD für möglich, allerdings nur unter Bedingungen. "Ich will eine Einigung - aber zu meinen Konditionen", sagte er laut einem Bericht der "Nürnberger Nachrichten" (Mittwoch). Die für Anfang August erwarteten Vorschläge von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) "werden wir nicht von vornherein ablehnen". Entscheidend sei, was nach möglichen Veränderungen durch die Grünen im Gesetzentwurf der rot-grünen Koalition stehe. "Da bin gespannt wie ein Heftlesmacher", sagte Beckstein. Sein Traum sei eine von Union und SPD ausgearbeitete Zuwanderungsregelung - gegen die weiter reichenden Vorstellungen der Grünen.

Die Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Ute Vogt (SPD), sprach sich für eine Zuwanderungsregelung eher in kleinen Schritten aus. Man müsse versuchen, einen möglichst breiten Konsens in der Gesellschaft zu erreichen, "anstatt jetzt gleich alle überfordern", sagte sie im Hörfunksender WDR 5. Die von der FDP vorgeschlagene Regelung lehnte Vogt als zu weitgehend ab.

Die Liberalen wollen Zuwanderung vorrangig am Bedürfnis des Arbeitsmarktes ausrichten und nicht nur auf Höchstqualifizierte beschränken. Auch der stellvertretende Vorsitzende der SPD- Bundestagsfraktion, Ludwig Stiegler, lehnte dies ab. "Wir sehen nur die Notwendigkeit der Zuwanderung bei wirklichen Höchstleistungsträgern", sagte er im Deutschlandfunk. In den nächsten zehn Jahren müssten erst diejenigen integriert werden, die hier sind.

Zu der Auseinandersetzung über angebliche Pläne Schilys, in das Asylrecht einzugreifen, sagte Stiegler: "Das war ein typisches Sommerhitzenprodukt." Da es künftig nur noch einen befristeten und einen unbefristeten Aufenthaltstitel geben soll, werde man wahrscheinlich nach drei Jahren nachfragen, ob der Verfolgungsgrund für einen Asylbewerber noch besteht. "Das ist kein zweites Asylverfahren."

Quelle: RPO Archiv

 
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