Karlsruhe Atomkonzerne erringen Teilerfolg vor Gericht

Karlsruhe · Fünf Jahre nach der Atomwende haben Eon, RWE und Vattenfall vor dem Bundesverfassungsgericht einen kleinen Erfolg erzielt. Die Richter sprachen den Konzernen für Investitionen, die sie im Vertrauen auf eine Laufzeit-Verlängerung getätigt hatten, einen Ausgleich zu. Zudem hätte die Regierung zugesagte Verstromungsmengen nicht ohne Ausgleich streichen dürfen. Die Anleger freute es: Die Eon-Aktie legte zeitweise um 3,5 Prozent zu, die von RWE um zwei Prozent.

Doch aus Zahlungen von 19 Milliarden Euro, auf die die Konzerne gesetzt hatten, wird nichts. Allenfalls ein paar Hundert Millionen werde man bekommen, schätzt man in Konzernkreisen. Im Grundsatz bestätigten die Richter die Politik. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hatte 2011 nach dem Unglück von Fukushima den Ausstieg beschlossen. Das sei "im Wesentlichen" mit dem Grundgesetz vereinbar.

NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD) sagte: "Die Steuerzahler müssen die Zeche für die schlechte Politik von Frau Merkel zahlen." Merkel hatte 2010 die Laufzeiten erst verlängert, dann verkündete sie 2011 den Ausstieg. Bis 2018 muss der Gesetzgeber nun den Ausgleich regeln. Dieser kann auch in Form von Laufzeit-Verlängerungen für einzelne Meiler erfolgen. Das lehnte der Bund für Umwelt und Naturschutz ab: Die Risiken erforderten einen unverzüglichen Ausstieg.

(anh/mar)
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