Düsseldorf Attentäter von Berlin nutzte das Flüchtlingschaos

Düsseldorf · Die Registrierung von Asylbewerbern wurde erst nach 2015 professionalisiert. Das half Anis Amri, lange unentdeckt zu bleiben.

Zu den vielen beängstigenden Tatsachen im Fall Amri gehören auch diese: Der Tunesier verwendete gegenüber den Behörden mindestens 14 verschiedene Identitäten. Unter anderem als Ägypter stellte er mehrfach unter falschem Namen Asylanträge. Warum ist er mit dieser Maskerade nicht aufgeflogen? Und: Könnte ein Flüchtling die deutschen Behörden heute immer noch so leicht austricksen? Die Antwort der meisten Experten auf die zweite Frage lautet: Nein.

Amri machte sich das Flüchtlingschaos des Jahres 2015 zunutze. Er reiste im Juli über Freiburg nach Deutschland ein. Als einer von 890.000 Flüchtlingen, mit denen die Behörden damals völlig überfordert waren: Auf einen so gewaltigen Flüchtlingsstrom war Deutschland damals schlicht nicht vorbereitet. Mangels Personal dauerte es oft Monate, bevor Asylbewerber überhaupt amtlich inklusive erkennungsdienstlicher Maßnahmen wie Fingerabdrücken registriert wurden. Außerdem waren die Datensätze der Behörden und Länder damals noch nicht kompatibel, so dass selbst simple Datenbank-Abfragen damals mühsam und händisch organisiert werden mussten - wenn sie überhaupt erfolgt waren. Ein schneller Abgleich etwa von Fingerabdrücken oder polizeilichen Daten war damals weder vorgesehen noch ohne Weiteres möglich. Das hat sich inzwischen geändert.

Mit dem Datenaustauschverbesserungsgesetz vom 5. Februar 2016 wurde die schnelle und vor allem einheitliche Registrierung von Flüchtlingen entscheidend verbessert. Inzwischen erhält jeder Asylbewerber einen einheitlichen Flüchtlingsausweis mit Fingerabdrücken und biometrischem Foto. Ohne dieses Dokument gibt es kein Asylverfahren und keine Asylbewerberleistungen. Das Gesetz regelt auch die einheitliche Erfassung relevanter Informationen des Antragstellers.

Neben den Basisinformationen wie Name, Geburtsdatum und -ort gehören dazu beispielsweise Angaben zu begleitenden minderjährigen Kindern. Erfasst werden auch Gesundheitsuntersuchungen und Impfungen. Diese Informationen stehen öffentlichen Stellen zur Verfügung, mit denen die Schutzsuchenden regelmäßig in Kontakt treten. Auch Doppelregistrierungen werden mit dem Flüchtlingsausweis vermieden. Dazu wurden die Behörden mit einem Fingerabdruck-Abgleichsystem ausgestattet, das schnell Ergebnisse liefert - der sogenannten Fast-ID. Mit ihrer Hilfe können alle Registrierungsbehörden unverzüglich feststellen, ob zu einer Person bereits Informationen vorhanden sind. Auch der Zugriff von Polizeibehörden auf die Daten ist inzwischen möglich.

(tor)
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