Berlin Auch Ältere dürfen jetzt adoptieren

Berlin · Die Jugendämter kippen den Höchst-Altersabstand von 40 Jahren zum Kind.

Die Jugendämter haben neue Empfehlungen beschlossen, wonach künftig auch ältere Paare ein Baby adoptieren können. Bislang galt, dass der Altersabstand möglichst nicht größer als 40 Jahre sein sollte. Jetzt heißt es in den Empfehlungen, nach denen sich die Mitarbeiter der Jugendämter in Adoptionsverfahren in der Regel richten, das Alter der Adoptiveltern sollte "im Verhältnis zu den Kindern einem natürlichen Altersabstand entsprechen". Starre Altersgrenzen werden als "nur bedingt geeignet" bezeichnet, den Erfolg einer Vermittlung sicherzustellen. Auch die vom Bundestag beschlossene Sukzessivadoption für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften haben die Jugendämter in ihre Empfehlungen aufgenommen.

Die Jugendämter reagieren mit dem Verzicht auf eine ausdrücklich genannte Altersgrenze auf eine Forderung der großen Koalition. Im Koalitionsvertrag heißt es, man wolle sich dafür einsetzen, "dass im Adoptionsrecht die höhere Lebenserwartung der Menschen und die Tendenz zur späteren Familiengründung berücksichtigt werden". Familienpolitiker beider Parteien hatten eine Anpassung des Adoptionsrechts an "gesellschaftliche Veränderungen" gefordert. Die Politik prüft nun, ob sie noch zusätzlichen gesetzlichen Regelungsbedarf sieht. Das Alter wird bei der Adoption von Minderjährigen aber weiterhin eine Rolle spielen. "Auch künftig wird ein 75-Jähriger kein Kind mehr adoptieren können", stellte die Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jugendämter, Birgit Zeller, klar. Manche Paare hätten sich von dem Altersabstand 40 Jahre möglicherweise abschrecken lassen, ein Adoptionsverfahren zu beginnen. Das Alter ist aber nur ein Kriterium von vielen. Entscheidend ist das Wohl des Kindes.

Einem gleichgeschlechtlichen Partner ist es jetzt möglich, in einem getrennten Verfahren das adoptierte Kind seines Partners ebenfalls zu adoptieren. Die Volladoption eines Kindes ist für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften allerdings weiter nicht zugelassen.

(RP)
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