Düsseldorf Auch NRW-Jagdgesetz droht vor Gericht zu scheitern

Düsseldorf · Die rot-grüne Landesregierung droht erneut wegen handwerklicher Fehler mit einem wichtigen Gesetz zu scheitern. So hält das Verwaltungsgericht Arnsberg die im Frühjahr 2015 verabschiedete Novelle des Landesjagdgesetzes für verfassungswidrig und legte es jetzt dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Entscheidung vor (Az. 8 K 3614/15).

Die Richter sind der Auffassung, dass speziell die Einführung eines eigenen nordrhein-westfälischen Schießnachweises die Kompetenz des Landes überschreitet, da die Jagdschein-Rahmengesetzgebung laut Grundgesetz allein dem Bund zufällt. "Die Landesregierung und ihre Landtagsmehrheit sind dabei, die Kette ihrer Verfassungsverstöße um das Jagdrecht zu verlängern", reagierte Ralph Müller-Schallenberg, Präsident des Landesjagdverbands, auf den Gerichtsbeschluss.

Die rot-grüne Koalition ist bereits viermal mit Gesetzen vor dem NRW-Verfassungsgerichtshof in Münster gescheitert. 2014 kippte zudem der Europäische Gerichtshof das NRW-Tariftreuegesetz. Dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sieht man offiziell gelassen entgegen. "Wir begrüßen die Klärung der rechtlichen Frage vor dem Verfassungsgericht, sehen uns aber durch ein früheres Gutachten zur Vereinbarkeit des Jagdgesetzes mit der Verfassung in unserer Rechtsauffassung bestätigt", sagte ein Sprecher des Landesumweltministeriums.

(bee/kib)
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