Auf dem Holzweg

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass das EU-Beihilferecht, mit dem Wettbewerbsverzerrungen unterbunden werden sollen, nicht durch nationale Gerichtsurteile ausgehebelt werden darf. Nach dieser wichtigen Klarstellung könnte sich das Landgericht Münster über den Spruch des Oberlandesgerichts Hamm hinwegsetzen, das den Vertrag zwischen NRW und dem Holzkonzern Klausner für rechtens erklärt hatte.

Auf dem Holzweg
Foto: Ronny Hendrichs

Das Landgericht wertet den Vertrag dagegen wegen der günstigen Konditionen als unzulässige Beihilfe des Landes. Sieht das die zuständige EU-Kommission genau so, könnte das Landgericht die Forderung Klausners nach Schadenersatz zurückweisen.

Allerdings wundert man sich noch immer über den Dilettantismus, mit dem das Land 2007 den millionenschweren Vertrag (ohne Ausschreibung) abgeschlossen hat. Jährlich 500.000 Festmeter Holz wurden Klausner bis 2014 zugesichert, doch der Staatswald gibt nicht mal die Hälfte her. Ex-Umweltminister Uhlenberg trägt die Verantwortung für den Schlamassel. Er war damals mächtig auf dem Holzweg.

(hüw)
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