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Der neue Reformvertrag für die EU soll die Gemeinschaft handlungsfähiger machen. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.
Autorin: Anja Ingenrieth
EU-Präsident
Mehr Power durch profilierte Köpfe: Ein auf zweieinhalb Jahre gewählter Präsident soll der EU künftig Gesicht und Stimme geben, für mehr Kontinuität in der Gemeinschafts-Politik sorgen. Als Favoriten gelten Luxemburgs Premier Jean-Claude Juncker und Londons Ex-Regierungschef Tony Blair. Ein deutscher Kandidat ist nicht in Sicht. Bislang wechseln sich die 27 EU-Staats- und Regierungschefs alle sechs Monate auf dem Chefsessel ab.
„Außenminister“
Zum ersten Mal in ihrer Geschichte bekommt die EU einen Außenminister und damit endlich jene Telefonnummer in der Welt, die schon US-Politiker Henry Kissinger gefordert hatte. Er verfügt über einen eigenen diplomatischen Dienst, ist zugleich Vizepräsident der Kommission. Der Posten beendet das bisherige Nebeneinander eines Außenkommissars und eines Außenbeauftragten. Beste Karten hat der Spanier Javier Solana, derzeitiger EU-Chefdiplomat. Deutsche Anwärter gibt es nicht.
Rechtspersönlichkeit
Die EU wird eine eigene Rechtspersönlichkeit, kann also als Gemeinschaft Verträge abschließen und Abkommen sowie internationalen Institutionen beitreten. Auch ein EU-Sitz im UN Sicherheitsrat wäre rechtlich möglich.
Weniger Vetos
Europa als gelähmter Riese. Künftig soll das Veto eines Landes die Gemeinschaft seltener zur Handlungsunfähigkeit verdammen können. Die 27 EU-Staaten stimmen im Ministerrat, dem Gesetzgeber, in 181 statt bisher 137 Politikbereichen mit Mehrheit ab – dazu gehören auch Polizei- und Justizzusammenarbeit, Asyl, Verkehr sowie die Kontrolle der Außengrenzen. Mehr Macht für die Mehrheit: Das hat auch Nachteile. Berlin überweist bereits viel mehr nach Brüssel, als es über Fördergelder zurückbekommt. Dieser Trend könnte sich verstärken. Das Gesamtvolumen des Haushalts muss zwar einstimmig von den Staats- und Regierungschefs beschlossen werden, aber wie viel Subventionen und Fördergelder wohin und in welche Projekte der EU-Länder fließen, darüber entscheiden die Staaten mit Mehrheit. Auch bei unliebsamen Projekten – wie etwa ein Tempolimit – könnte Berlin häufiger überstimmt werden.
Stimmgewicht
Deutschland bekommt mehr Gewicht bei Abstimmungen. Das Verfahren wird stärker an der Bevölkerungszahl ausgerichtet. Das Prinzip der „doppelten Mehrheit“ soll ab dem Jahr 2014 mit einer Übergangsfrist bis 2017 gelten. Die qualifizierte Mehrheit für Beschlüsse liegt dann bei 55 Prozent der Staaten, wenn diese mindestens 65 Prozent der Bevölkerung repräsentieren. Derzeit hat jedes Land eine bestimmte Stimmenzahl im Ministerrat, die vielen kleineren Staaten ein überproportionales Gewicht sichert. Auch nach 2017 können die Verlierer einer Abstimmung unter bestimmten Bedingungen eine Verlängerung der Verhandlungen einfordern (Ioannina-Klausel).
Kompetenzen
Die EU erhält durch den Reformvertrag neue Zuständigkeiten – etwa für die Bereiche Energiepolitik, Raumfahrt, Tourismus, Sport und Katastrophenschutz. Der neue Vertrag eröffnet ihr hier die Möglichkeit, zu handeln und Fördergelder zu verteilen. Ein 'Kompetenzkatalog' soll die Zuständigkeiten der Union künftig klarer von denen der EU-Staaten abgrenzen. Die EU-Kommission muss künftig ihre Gesetzesvorschläge überprüfen, wenn dies mehr als die Hälfte der nationalen Parlamente verlangt.
Grundrechte
Die Europäische Charta der Grundrechte wird rechtsverbindlich, ist damit künftig sowohl vor nationalen Gerichten als auch in letzter Instanz vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) einklagbar. Dazu zählen etwa Meinungs- und Religionsfreiheit, der Datenschutz sowie die Rechte von Kindern und Asylsuchenden. Für Briten und Polen hat die Charta keine Geltung: Beide Länder haben Ausnahmen erwirkt.
Stärkeres Parlament
Größter Gewinner des Reformvertrags ist das Europäische Parlament. Künftig entscheidet es in rund 90 Prozent der Fälle mit – wird nahezu gleichberechtigter Gesetzgeber neben dem Ministerrat. Es bekommt mehr Rechte bei so wichtigen Dingen wie der Verabschiedung des Haushaltes, der Justizzusammenarbeit und der inneren Sicherheit. Zudem wählt es den Kommissionspräsidenten. Das Parlament hat künftig 751 (bisher 785) Sitze. Dadurch verliert Deutschland drei Mandate (96 statt 99), bleibt aber das stärkste Land. Die Neuverteilung der Mandatszahl unter den Ländern beseitigt jedoch nicht das bestehende Ungleichgewicht der Stimmen in der Volksvertretung. Die Wählerstimme eines Maltesers zählt derzeit etwa 10,4 mal so viel wie die eines Deutschen. In Zukunft wäre es sogar 12,8 mal so viel.
Kleinere Kommission
Bisher hatte jeder Mitgliedstaat das Recht auf einen Kommissar in Brüssel, was zu einer Art „Elefantenrunde“ mit 27 Mitgliedern führte. Ab 2014 sollen es nur noch 18 sein, die EU-Länder müssen sich abwechseln. Auch Deutschland wird also zeitweise nicht am Kommissionstisch vertreten sein.
Bürgerbegehren
Wenn eine Million Unions-Bürger per Unterschrift ein Gesetz verlangen, muss die Kommission tätig werden.
Austritt
Der Vertrag sieht erstmals die Möglichkeit eines Austritts aus der Europäischen Union vor.
Solidaritäts-Klausel
Einer für alle, alle für einen – bei Terrorangriffen und Katastrophen versichern sich die EU-Staaten gegenseitigen Beistand.
Avantgarde
Die Verfassung erleichtert es integrationsfreundlichen Staaten, mit verschiedenen Formen verstärkter Zusammenarbeit voranzugehen - auch im gesamten Bereich der Außen- Sicherheits- und Verteidigungspolitik.