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Großbritanniens Spesenskandal: Abgeordnete müssen Millionen zurückzahlen

zuletzt aktualisiert: 04.02.2010 - 20:15

London (RPO). Im Spesenskandal des britischen Unterhaues werden an die Parlamentarier Rückforderungen in einer Gesamthöhe von mehr als einer Million Pfund gestellt. Der Staat habe den Abgeordneten umgerechnet 1,3 Millionen Euro zu Unrecht erstattet, hieß es in dem am Donnerstag vorgelegten Prüfbericht.

Der ehemalige Regierungsbeamte Thomas Legg hob bei der Vorstellung des Prüfberichts hervor, die Erstattungsregeln für Zweitwohnsitze von Parlamentariern würden nur für Unterkunftsausgaben gelten, die "für die Ausübung parlamentarischer Pflichten benötigt" würden.

Laut seiner Untersuchung stellten mehr als die Hälfte der Abgeordneten unangemessene Forderungen. Ob sie damit geltende Gesetze brachen, war noch nicht klar. Die Staatsanwaltschaft erklärte, mögliche Anklagen würden am Freitag bekanntgegeben.

Die höchste Rückforderung richtet sich dem Bericht zufolge gegen die Staatssekretärin im Ministerium für Regionalregierungen, Barbara Follett, die mit dem Bestseller-Autor Ken Follett verheiratet ist. Die Labour-Politikerin soll 42.458 Pfund zurückzahlen, die vor allem für Kontrollgänge eines Sicherheitsdiensts im Zweitwohnsitz des Paares anfielen.

Außerdem wurde gerügt, dass Follett für die "überzogene" Zahl von sechs Telefonleitungen in dem Haus 4500 Pfund mit dem Staat abgerechnet hatte. Follett erklärte, sie habe die Spesenrechnungen "in gutem Glauben in Übereinstimmung mit den damaligen Regeln" eingereicht.

Infolge der Enthüllungen waren rund ein Dutzend Regierungsmitglieder und zahlreiche Abgeordnete zurückgetreten. Viele Abgeordnete warfen Legg vor, im Nachhinein neue Regeln und Obergrenzen eingeführt zu haben.

Premierminister Brown wertete den Bericht hingegen positiv. Browns Sprecher sagte, der Regierungschef sehe darin "einen sehr bedeutenden Schritt nach vorn". Der Regierungschef hatte 12.888 Pfund für Reinigungs- und Gartenarbeit sowie Dekoration unrechtmäßig eingestrichen und später zurückgezahlt.

Quelle: AFP/das

 
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