Ägyptische Parlaments- und Präsidentschaftswahlen Gericht: Muslimbrüder dürfen nicht kandidieren

Kairo · Ein ägyptisches Gericht hat den Mitgliedern der islamistischen Muslimbruderschaft die Kandidatur bei den anstehenden Parlaments- und Präsidentschaftswahlen verboten.

Proteste begleiten Auftakt zum Prozess gegen Mohammed Mursi
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Das Gericht in der Küstenstadt Alexandria wies die Behörden am Dienstag an, die Kandidatur jedes derzeitigen oder früheren Mitglieds der Bewegung zurückzuweisen. Die Bewegung, deren politischer Arm die Parlaments- und Präsidentenwahlen nach dem Sturz des langjährigen Machthabers Husni Mubarak im Februar 2011 haushoch gewonnen hatte, war im Dezember als "Terrororganisation" eingestuft worden.

Das Gerichtsurteil folgte nach einer Petition, die den Ausschluss aller Muslimbrüder von den Wahlen gefordert hatte. "Es ist unlogisch, solche Kandidaturen anzunehmen, nachdem die Muslimbruderschaft von der Regierung als Terrororganisation eingestuft worden ist", sagte der Anwalt Tarek Mahmud, der die Initiatoren der Petition vertritt. "Wir haben Videos, Fotos und Dokumente vorgelegt, die Terrorakte der Muslimbruderschaft zeigen, weshalb es unlogisch ist, dass sie das Land führen oder sein Volk bei den Wahlen vertreten."

Seit dem Sturz des islamistischen Präsidenten Mohammed Mursi durch das Militär im vergangenen Juli ging die Armee mit großer Härte gegen die Muslimbruderschaft vor. Hunderte ihrer Anhänger wurden getötet und tausende weitere inhaftiert, darunter praktisch die gesamte Führung der einst einflussreichen Bewegung. Für den 26. und 27. Mai sind in Ägypten Präsidentenwahlen geplant, die der bisherige Armeechef Abdel Fattah al-Sisi gewinnen dürfte.
Anschließend sollen Parlamentswahlen stattfinden.

(AFP)
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