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Konvertiten-Prozess: Afghanische Geistliche fordern Rahmans Kopf

zuletzt aktualisiert: 23.03.2006 - 08:47

Kabul (rpo). Im Prozess um den zum Christentum übergetretenen Abdul Rahman haben hohe afghanische Geistliche am Donnerstag die Todesstrafe für ihren Landsmann gefordert. Nach Meinung der Kleriker sei die Darstellung der Staatsanwaltschaft, Rahman sei geisteskrank und müsse deshalb freigesprochen werden, hinfällig.

"Er ist nicht verrückt. Er ist vor die Medien getreten und hat bekannt, ein Christ zu sein", sagte Hamidullah, der Chefprediger der Hadschi Jakob Moschee in Kabul, der Nachrichtenagentur AP. "Die Regierung fürchtet sich nur vor der internationalen Staatengemeinschaft. Aber die Bevölkerung wird Rahman töten, wenn er freigelassen wird."

Der Prediger der Herati Moschee äußerte sich ähnlich. Die angebliche Verrücktheit Rahmans sei nur von der Regierung vorgeschoben, um den Prozess beenden zu können, sagte Abdul Raulf. "Das ist eine Demütigung für den Islam. Sein Kopf sollte abgeschnitten werden." Raulf gilt in Afghanistan als gemäßigter Geistlicher. Wegen Kritik am radikalislamischen Regime der Taliban saß er bis zu deren Sturz im Jahr 2001 selbst drei Mal im Gefängnis.

Bundesaußenminister Frank Walter Steinmeier setzt seine Hoffnungen indes auf ein Eingreifen Afghanistans. Gleichzeitig warnte Steinmeier im ARD-Morgenmagazin davor, die Regierung in Kabul zu stark unter Druck zu setzen. Steinmeier sagte zudem, er habe am Dienstag mit seinem afghanischen Amtskollegen gesprochen und ihm "deutlich mitgeteilt, dass wir es nicht hinnehmen können, wenn der Staatsanwalt in so einem Fall die Todesstrafe fordert".

Bundeskanzlerin Angela Merkel schaltete sich ebenfalls in die Bemühungen um die Rettung Rahmans ein. Ein Regierungssprecher bestätigte am Donnerstag in Berlin, dass die Kanzlerin mit dem afghanischen Präsidenten Hamid Karsai telefoniert hat.

Nach Informationen der "Bild"-Zeitung hat sie dabei ihre Besorgnis zum Ausdruck gebracht. Karsai habe versichert, dass der Fall Rahman "im Rahmen der afghanischen Gesetzgebung und unter Beachtung der internationalen Verpflichtungen, die Afghanistan eingegangen ist, einer raschen Lösung zugeführt wird", berichtete das Blatt weiter.

Königs rechnet mit Exekution

Der UN-Beauftragte für Afghanistan, Tom Königs (Grüne), rechnet derweil nicht damit, Rahman in Afghanistan zum Tode verurteilt wird. Afghanistan habe sich seit Bestehen der Vereinten Nationen zu den universellen Menschenrechten bekannt und 1983 das UN-Zusatzprotokoll unterzeichnet, sagte Königs am Donnerstag im Deutschlandradio Kultur. Auch die neue Verfassung basiere auf den Menschenrechten. Deshalb gehe er davon aus, "dass sich der Fall relativ bald auflösen" werde.

Es seien aber konservative Kräfte am Werk, die islamische Rechtssysteme in den Vordergrund stellen wollten. Diese Auseinandersetzung müssten die afghanischen Gerichte von der unteren bis zu oberen Ebene selbst austragen, betonte Koenigs. In Afghanistan sei außer zu Zeiten der Taliban nie ein Mensch wegen seines Glaubensübertritts verurteilt worden. Daher glaube er, dass dieser Fall nicht zu einer Verurteilung oder gar Exekution führen werde.

Von der afghanischen Regierung erwarte er, dass sie "die Gesamtstimmung in eine rechtsstaatliche Richtung" beeinflusse, sagte Koenigs. Präsident Hamid Karsai könne aber nicht in das Rechtssystem eingreifen "genauso wie Frau Merkel nicht in das Bundesverfassungsgericht oder das Amtsgericht Berlin-Tempelhof eingreifen könnte", so Koenigs.

Der 41-Jährige Rahman, der bis 2002 in Deutschland gelebt hatte, steht in Afghanistan vor Gericht, weil er vom Islam zum Christentum übergetreten ist. Steinmeier wies daraufhin, dass die drohende Todesstrafe für den Mann nicht nur in Deutschland, sondern weltweit Empörung ausgelöst habe. Er habe deshalb die Erwartung geäußert, dass das Verfahren nicht nur transparent verlaufe, sondern auch ohne Verhängung eines Todesurteils ende, sagte Steinmeier in dem Fernsehinterview.

Schließlich habe Afghanistan eine neue Verfassung und auch internationale Vereinbarungen anerkannt, wie die Menschenrechtserklärung und den Pakt für bürgerliche und politische Rechte. Darin sei auch die Respektierung der Religionsfreiheit enthalten, gegen die Afghanistan auch keine Vorbehalte erklärt habe. "Insofern müssen wir erwarten, dass das auch für das Christentum gilt", sagte der Bundesaußenminister.

Frage nach Bundeswehr-Einsatz gerechtfertigt

Steinmeier äußerte Verständnis dafür, dass in der deutschen Öffentlichkeit jetzt auch Fragen nach dem Verbleib der Bundeswehr in Afghanistan gestellt würden. Man müsse aber Kabul erst einmal die Chance geben, innerhalb des Verfahrens zu reagieren und nicht "jedes Geschütz schon zu dieser Zeit auffahren", fügte er hinzu. Die afghanische Regierung und Präsident Hamid Karsai persönlich hätten ein Interesse am Fortgang des Wiederaufbaus in ihrem Land. Deshalb dürfe man mit der Drohung eines Rückzugs der Bundeswehr nicht denjenigen in die Hände arbeiten, die diesen Prozess rückgängig machen wollten.

Stattdessen müsse man vernünftig umgehen mit möglichen Konsequenzen, die jetzt öffentlich diskutiert würden, mahnte Steinmeier. Er habe selbst über die Presse zur Kenntnis genommen, dass Karsai zugesichert habe, es werde ein Verfahren geben, in dem internationales Recht akzeptiert werde. Die Bundesregierung werde jetzt sorgfältig darauf achten, ob das auch praktiziert werde, betonte Steinmeier.

Quelle: ap

 
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