Türkisches Parlament trifft sich zu Sondersitzung: Ankara hält an Ehebruch-Gesetz fest
zuletzt aktualisiert: 13.09.2004 - 11:31Ankara (rpo). Die türkische Regierung hält an ihrem Plan fest, Ehebruch unter Strafe zu stellen. Der Europäischen Union ist das geplante Gesetz ein Dorn im Auge. Doch obwohl es den Plänen der Türkei für einen EU-Beitritt schaden könnte, beharrt Ankara auf dem Projekt und beruft sich auf die Rechte der Frauen.
Einen Tag vor Beginn der Parlamentsberatungen wies Justizminister Cemil Cicek die Kritik der EU an dem geplanten Gesetz zurück, wie der türkische Fernsehsender NTV meldete. Das türkische Parlament berät ab morgen in einer Sondersitzung über eine Strafrechtsreform, mit der das türkische Justizsystem europäischen Standards angenähert werden soll. Die Regierung will das Ehebruchs-Gesetz als Zusatzpunkt ins Parlament einbringen. Cicek sagte, er rechne mit dem Inkrafttreten der Reform bis Ende des Monats.
Die gemäßigt-islamische Regierung begründet die geplante Bestrafung des Ehebruchs mit dem Hinweis, das Gesetz werde dem Schutz von Frauen dienen. Kurz vor Beginn der Parlamentsdebatte lag allerdings noch kein verbindlicher Gesetzentwurf dazu vor.
Nur leichte Fortschritte bei der Meinungsfreiheit
Mit Blick auf Kritik von EU-Vertretern, welche die geplante Bestrafung des Ehebruchs als unzeitgemäß bezeichnet hatten, sagte Justizminister Cicek, es wäre auch unzeitgemäß von der EU, die europäischen Zusagen an die Türkei nicht einzuhalten.
Die EU solle keine Vorwände suchen, um der Türkei die geforderten Beitrittsgespräche zu verweigern. Die britische "Financial Times" berichtete am Montag, die EU habe der Türkei einen Monat Zeit gegeben, von dem Ehebruchs-Gesetz wieder Abstand zu nehmen. Anfang Oktober legt die EU-Kommission den neuen Fortschrittsbericht zur Türkei vor.
Die fast 350 Gesetze umfassende Reform des türkischen Strafrechts sieht unter anderem eine Ausweitung der Meinungsfreiheit, strengere Strafen für Folterer sowie erstmals den Straftatbestand der Vergewaltigung in der Ehe vor. Einige Rechtsexperten kritisieren, dass die in der Reform vorgesehenen Neuerungen insbesondere beim Thema Meinungsfreiheit zu vage seien und von den Gerichten sehr restriktiv ausgelegt werden könnten.
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