Oberster Gerichtshof lehnt Suu Kyis Berufung ab Birmas Oppositionsführerin bleibt unter Hausarrest

Rangun (RPO). Birmas Oppositionsführerin Aung San Suu Kyi muss vorerst unter Hausarrest bleiben. Das Oberste Gerichtshof ihres landes hat den Einspruch gegen die erneute Verlängerung ihres Hausarrests abgelehnt. Dies teilte ein Regierungsvertreter, der anonym bleiben wollte, am Freitag in Rangun mit. Suu Kyi kann noch Beschwerde bei der Militärführung der Justiz einlegen.

Durch den verlängerten Hausarrest würde die Friedensnobelpreisträgerin auch von den für dieses Jahr geplanten Wahlen ausgeschlossen. Suu Kyi war Mitte vergangenen Jahres zu weiteren 18 Monaten Hausarrest verurteilt worden, nachdem ein US-Bürger ungebeten ihr Anwesen besucht hatte. Die 64-jährige Friedensnobelpreisträgerin verbrachte bereits 14 der vergangenen 20 Jahre unter Hausarrest oder im Gefängnis.

Birma wird seit 1962 vom Militär regiert. Zwar versprach die Regierung für dieses Jahr Wahlen, zu denen mehrere Parteien zugelassen werden sollen. Ob sie zu einer demokratischen Öffnung des Landes führen, ist jedoch ungewiss. Auch ein Termin steht noch nicht fest. Aus den letzten freien Wahlen 1990 war Suu Kyis Nationale Liga für Demokratie (NLD) als klare Siegerin hervorgegangen, die Militärregierung erkannte das Ergebnis aber nicht an.

(AFP/rm)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort