Ermittlungen zu Kriegsverbrechen Burundi verlässt als erster Staat das Weltstrafgericht

Den Haag · Das ostafrikanische Burundi ist als erstes Land aus dem Weltstrafgericht ausgetreten. Das Gericht wird die vorläufigen Ermittlungen zu möglichen Kriegsverbrechen im Land trotzdem fortsetzen.

 Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag (Niederlande).

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag (Niederlande).

Foto: dpa, ase kno cul

Burundi sei seit Freitag kein Mitglied mehr, bestätigte ein Sprecher des Internationalen Strafgerichtshofes am Freitag in Den Haag. Burundi hatte im Oktober 2016 den Austritt nach Artikel 127 des Römischen Statutes eingeleitet. Die Regierung warf dem Gericht vor, einseitig gegen afrikanische Länder vorzugehen.

Burundi ist bisher der einzige Staat, der den Grundlagenvertrag kündigte. Das westafrikanische Gambia und Südafrika hatten 2016 zwar ebenfalls den Austritt angekündigt, diese Entscheidung aber wieder zurückgezogen. Dem Gericht gehören nun noch 123 Staaten an.

Vorwürfe gegen ranghohe Militärs und Polizisten

Trotz des Austritts wird das Gericht die vorläufigen Ermittlungen zu möglichen Kriegsverbrechen in Burundi fortsetzen. Die Anklage hatte im April 2016 eine Untersuchung eingleitet. Diese sei "unabhängig, unparteiisch und objektiv", erklärte der Sprecher des Gerichts. Ob ein Verfahren eingleitet wird, ist noch nicht entschieden. In Burundi war 2015 eine Krise ausgebrochen, als sich Präsident Pierre Nkurunziza entgegen den Bestimmungen der Verfassung eine dritte Amtszeit sicherte.

Die Vereinten Nationen hatten Anfang September 2017 Behörden des Landes Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen. Anhand von Untersuchungen und Interviews mit mehr als 500 Augenzeugen hätten die UN seit April 2015 etwa Folterungen, willkürliche Festnahmen und Tötungen dokumentiert, teilte die Untersuchungskommission zu Burundi des UN-Büros für Menschenrechte mit.

Zu den mutmaßlichen Tätern gehören demnach unter anderem ranghohe Mitglieder der Geheimdienste und der Polizei, Militärs sowie Mitglieder der Jugendorganisation der Regierungspartei.

Der Internationale Strafgerichtshof verfolgt strafrechtlich Gräueltaten: Völkermorde, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Nur gegen Afrikaner sind in den sechs laufenden oder vor dem Beginn stehenden Fällen Anschuldigungen erhoben worden. Vorläufige Ermittlungen des Gerichts wurden allerdings auch anderswo aufgenommen.

(wer)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort