Ostukraine Deutsche Kämpfer machen sich womöglich strafbar

Karlsruhe · Die Bundesanwaltschaft untersucht die mögliche Beteiligung von Deutschen an Kämpfen in der Ostukraine. Die Behörde habe diesbezüglich einen Prüfvorgang angelegt, sagte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft am Montag.

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Krieg in der Ostukraine - Bilder von Soldaten und Zerstörung

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Foto: afp, MR/RT

Ein Ermittlungsverfahren führt die Behörde von Generalbundesanwalt Harald Range nicht. Einem Zeitungsbericht zufolge sollen mehr als 100 Deutsche zur Unterstützung der prorussischen Separatisten in den Kampf gezogen sein. Womöglich machen sie sich dabei nach deutschem Recht strafbar, auch wenn die Rechtslage nicht so eindeutig ist wie etwa bei den Kämpfern der Organisation Islamischer Staat (IS).

Auch das Anwerben von Deutschen für den Kampf in der Ostukraine kann unter Umständen hart betraft werden. Weil der IS wegen seiner Verbrechen in Syrien und im Irak von den deutschen Strafverfolgungsbehörden als ausländische terroristische Vereinigung angesehen wird, kann der Kampf für den IS nach Paragraf 89 des Strafgesetzbuchs als sogenannte Vorbereitung einer "schweren staatsgefährdende Gewalttat" mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden.

Der Status der Milizen in der Ostukraine entspricht dem jedoch nicht. Deutsche können deshalb nicht allein schon für die Unterstützung dieses bewaffneten Konflikts bestraft werden, sondern grundsätzlich nur für Straftaten, die sie dort begangen haben.

Nach Paragraf 7 des Strafgesetzbuches werden alle Bundesbürger wegen im Ausland begangener und nachgewiesener Straftaten wie etwa Tötungsdelikten auch hierzulande verfolgt. Voraussetzung ist, dass die Tat auch "am Tatort mit Strafe bedroht" ist oder "der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt", wie nun im Kampfgebiet der Ostukraine.

Aber auch die Vermittler, die dem Bericht zufolge die zumeist jungen Russlanddeutschen für den Kampf der Milizionäre anwerben und deren Reisen in die Ostukraine organisieren, müssen den Staatsanwalt fürchten. Laut Paragraf 109h des Strafgesetzbuches wird das Anwerben von Deutschen für den Wehrdienst einer fremden Macht mit bis zu fünf Jahren bestraft.

(dpa/AFP)
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