Kritik von Experten: Diäten: EU-Abgeordnete sahnen ab
zuletzt aktualisiert: 11.01.2004 - 15:26Hamburg (rpo). EU-Abgeordnter zu sein, scheint sich zu lohnen. Laut verschiedener Medienberichte fällt die für den Sommer geplante Diätenerhöhung für EU-Abgeordnete offenbar deutlich üppiger aus als zunächst angenommen.
Wie "Bild am Sonntag" und "Spiegel" übereinstimmend berichteten, sollen die Bezüge auf 9.053 Euro steigen. Zuvor sei nur eine Anhebung auf rund 8.500 Euro ab 2006 vorgesehen gewesen, hieß es. Laut "Bild am Sonntag" entspräche dies einem Anstieg um rund 30 Prozent für die 99 deutschen Europaabgeordneten, die bislang die Diäten der nationalen Parlamente, in Deutschland monatlich 7.009 Euro, bezögen.
Grund für die vorgesehene Erhöhung ab Juni ist laut "Bild am Sonntag" die seit Jahresbeginn wirksame Anhebung der Gehälter für EU-Beamte. Die künftig einheitlichen Diäten sollten nämlich an das Gehalt eines Richters am EU-Gerichtshof gekoppelt werden - ein Vorgehen, das bei Experten auf heftige Kritik stößt.
Mangelnde Transparenz beklagt
"Durch die Koppelung an die Richtergehälter würden die Abgeordnetendiäten auch in Zukunft automatisch und von der Öffentlichkeit unbemerkt" steigen, zitierte die Zeitung den Diäten-Experten Hans Herbert von Arnim von der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Von Armin forderte den EU-Ministerrat auf, den neuen Diätenvorstoß abzulehnen und die "dreiste Selbstbedienung" zu stoppen. Laut "Spiegel" verstößt die Regelung auch gegen das Transparenzgebot im Grundgesetz.
Kritik äußerte von Arnim auch an dem Vorhaben, Diäten und Pensionen der Abgeordneten des Europaparlaments nur mit der günstigeren EU-Steuer zu belegen, was für einen ledigen Abgeordneten 1.929 Euro netto im Monat mehr bedeute. Die im Statut vorgesehen Möglichkeit, die Einkünfte mit einer nationalen Zusatzsteuer zu belegen, verstoße gegen EU-Recht und sei daher nicht praktikabel, hieß es. Den Angaben zufolge sollen auch Nebeneinkünfte der Abgeordneten aus anderen Tätigkeiten sowie Minister- und Abgeordnetenpensionen nicht auf die EU-Diäten angerechnet werden. Laut "Spiegel" werden die Außenminister der EU-Länder vermutlich am 26. Januar darüber entscheiden, ob die geplante Regelung in Kraft tritt.
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum