Nach Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes EU betrachtet Hamas weiter als Terrororganisation

Luxemburg · Die Europäische Union betrachtet die radikal-islamische Hamas weiter als Terrororganisation.

Wohnhochhaus in Gaza bei Luftangriff zerstört
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Die Klage der Palästinensergruppe gegen diese Einstufung sei nur wegen angeblicher Verfahrensfehler im Vorfeld der Entscheidung erfolgreich gewesen, sagte eine Sprecherin der EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel.

Die EU werde nun prüfen, ob sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlege oder überarbeitete Beschlüsse zur Einstufung der Hamas als Terrororganisation treffe. Die Finanzmittel der Hamas blieben eingefroren. Auch aus der Vertretung der Mitgliedstaaten der EU hieß es, die Streichung der Hamas von der Terrorliste sei nicht geplant.

Weil die Europäische Union Konten der Hamas eingefroren hatte, hatte die radikal-islamische Palästinenserorganisation geklagt. Der Europäische Gerichtshof entschied am Mittwoch in erster Instanz, dass die EU bei der Einstufung der Hamas als Terrororganisationen Verfahrensfehler begangen habe.

Um erlassene Sanktionen wie das Einfrieren von Geldmitteln aufrechtzuerhalten, muss sie nun innerhalb von drei Monaten die Fehler beheben oder Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Konkret kritisierte das Gericht, dass die EU Informationen zur Hamas aus der Presse und dem Internet nicht ausreichend von nationalen Behörden prüfen und bestätigen ließ.

(dpa)
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