EGMR hebt Stopp für Abschiebung auf 18-Jähriger islamischer Gefährder darf ausgewiesen werden

Bremen/Straßburg · Ein 18-jähriger islamistischer Gefährder kann nun doch aus Bremen nach Russland abgeschoben werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hob seinen vorläufigen Stopp der Abschiebung auf, den er Ende Juli erteilt hat.

 Das Straßburger Menschenrechtsgericht billigt die Abschiebung eines 18 Jahre alten islamistischen "Gefährders" nach Russland. Ende Juli wurde seine Ausreise gestoppt.

Das Straßburger Menschenrechtsgericht billigt die Abschiebung eines 18 Jahre alten islamistischen "Gefährders" nach Russland. Ende Juli wurde seine Ausreise gestoppt.

Foto: dpa, htf

Das teilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Dienstagabend in Straßburg mit. Dem russischen Staatsbürger, der in Dagestan geboren wurde und in Deutschland aufgewachsen ist, wird ein Terroranschlag zugetraut. Die deutschen Behörden wollen ihn deshalb abschieben.

Eine endgültige Entscheidung darüber, ob die Abschiebung mit der Menschenrechtskonvention vereinbar ist, steht weiter aus. Der 18-Jährige ist der Ansicht, dass ihm in seinem Geburtsland Folter, Überwachung oder Verhaftung drohen würden. Er befürchtet auch, dass man ihn dort "verschwinden" lassen könnte. (Beschwerde-Nr. 54646/17)

In Deutschland hatte das Bundesverfassungsgericht keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Abschiebung gehabt. Das Aufenthaltsgesetz (§ 58a) erlaubt, Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit "zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr" in einem beschleunigten Verfahren abzuschieben.

Die Regelung gibt es schon länger. Verstärkt Gebrauch davon gemacht wird aber erst seit dem Attentat vom Berliner Breitscheidplatz vor Weihnachten.

(beaw/dpa)
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