Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Russland muss Schmerzensgeld an Tschetschenen zahlen

Straßburg · Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland wegen eines spurlos verschwundenen Menschen im Tschetschenienkrieg (1999-2009) zu 60.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Der 22-Jährige war 2002 von bewaffneten, maskierten Militärs aus seinem Wohnhaus in Tschetschenien entführt worden und ist seitdem spurlos verschwunden.

 Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Foto: Shutterstock.com/ Botond Horvath

Der EGMR befand in seinem Urteil am Donnerstag in Straßburg, dass die russischen Behörden nicht gründlich ermittelt hätten, um die Angehörigen über das Schicksal der Verschwundenen aufzuklären. Das Leid der Familie durch die Ungewissheit über das Schicksal des Mannes stufte der EGMR als menschenunwürdige Behandlung ein.

Der EGMR verurteilt Russland immer wieder zur Zahlung von Schmerzensgeldern wegen Entführungen durch russische Militärs und unaufgeklärten Todesfällen von Zivilisten im Tschetschenienkrieg.

Mit der Zahlungsmoral verurteilter Europaratsländer steht es nicht besonders gut. Russland rangierte 2014 mit mehr als 1400 noch nicht gezahlten Entschädigungen nach Italien (2622) und der Türkei (1500) an dritter Stelle im Kreis der 47 Europaratsmitglieder. Dies stellte das Ministerkomitee in seinem Jahresbericht fest.

(dpa)
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