Gerichtshof für Menschenrechte Türkei wegen Inhaftierung zweier Journalisten verurteilt

Straßburg · Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei wegen der unrechtmäßigen Untersuchungshaft zweier prominenter Journalisten verurteilt.

 Türkische Flagge an niederländischem Konsulat (Archivbild).

Türkische Flagge an niederländischem Konsulat (Archivbild).

Foto: ap, BO

Die Türkei habe rechtswidrig gehandelt, als sie Sahin Alpay und Mehmet Altan in Gefangenschaft behielt, obwohl das Oberste Gericht ihre Freilassung angeordnet hatte, urteilten die Straßburger Richter am Dienstag.

Damit haben türkische Journalisten, die nach dem gescheiterten Putschversuch in der Türkei im Juli 2016 verhaftet worden waren, zum ersten Mal erfolgreich vor dem Straßburger Gericht geklagt, wie eine Gerichtssprecherin sagte.

Das Gericht urteilte außerdem, dass die Türkei mit der Strafverfolgung der Journalisten deren Meinungsfreiheit verletzt habe. Kritik an der Regierung dürfe nicht als Terrorunterstützung geahndet werden, hieß es. Die Kläger hoffen, dass das Straßburger Urteil den Weg für ihre definitive Freilassung ebnen könnte: Die Türkei ist Mitglied des Europarats und damit verpflichtet, die Urteile des EGMR umzusetzen.

Alpay, ehemaliger Mitarbeiter der inzwischen geschlossenen regierungskritischen Zeitung "Zaman", ist mittlerweile aus dem Gefängnis entlassen und unter Hausarrest gestellt worden. Altan, der ein politisches Diskussionsprogramm geleitet hatte, sitzt weiter im Gefängnis. Seit dem gescheiterten Putschversuch im Juli 2016 geht die Türkei hart gegen mutmaßliche Umstürzler vor.

Das Urteil ist die erste Entscheidung des Straßburger Gerichtshofs zu Inhaftierungen im Zusammenhang mit dem Putschversuch. Es wurde allerdings von einer kleinen Kammer gefällt und ist noch nicht rechtskräftig. Die Türkei kann dagegen binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Der Gerichtshof kann den Fall dann an die 17 Richter der Großen Kammer verweisen, er muss dies aber nicht tun.

(oko)
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