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Supreme Court: El Masri scheitert mit Klage gegen CIA

zuletzt aktualisiert: 09.10.2007 - 16:21

Washington (RPO). Der US Supreme Court, oberster Gerichtshof der Vereinigten Staaten, hat die Klage des Deutschen Khaled el Masri gegen den früheren US-Geheimdienstchef George Tenet abgewiesen. Damit ist der Rechtsweg in den USA für El Masri ausgeschöpft.

Das Oberste Gericht in Washington lehnte am Dienstag El Masris Antrag ab, sich mit seiner Klage auf Schadenersatz gegen den US-Geheimdienst CIA wegen seiner Verschleppung nach Afghanistan zu befassen. Mit ihrer Entscheidung folgten die höchsten Richter der Argumentation der Regierung, die eine gerichtliche Aufarbeitung des Falls in den USA ablehnte, weil dadurch sicherheitsrelevante Staatsgeheimnisse preisgegeben werden könnten.

Der Supreme Court in Washington legte keine Begründung für seine Entscheidung vor. Mit der Ablehnung von El Masris Antrag bestätigten die Richter die Entscheidung eines Berufungsgerichts in Richmond vom März, das eine Behandlung der Angelegenheit unter Verweis auf den Schutz von Staatsgeheimnissen abgelehnt hatte und damit ebenfalls weitgehend die Position der Regierung vertrat. Die Regierung hält den Fall El Masri und die damit verbundenen Aktivitäten der CIA für so sensibel, dass sie eine Mitwirkung der USA an dem Entführungsfall bislang nicht einmal bestätigt oder dementiert hat.

Der libanesischstämmige Deutsche war nach eigenen Angaben im Dezember 2003 unter Terrorverdacht von der CIA von Mazedonien nach Afghanistan verschleppt und dort verhört und misshandelt worden. Im Mai 2004 sei er ohne jede Erklärung seiner Entführer in Albanien auf freien Fuß gesetzt worden, nachdem sich der Verdacht offenbar als unzutreffend erwiesen hatte. El Masris Klage richtete sich gegen den früheren CIA-Direktor George Tenet und mehrere andere CIA-Mitarbeiter. Seine Anwälte verlangten eine Entschädigung von 75. 000 Dollar. Vor allem ging es ihnen um eine Entschuldigung seitens der US-Behörden.

Im Mai 2006 und im März 2007 hatten US-Gerichte aus unterer Instanz die Befassung mit dem Fall El Masri verweigert. In beiden Fällen hatten sie argumentiert, dass das Bekanntwerden von Staatsgeheimnissen durch ein solches Verfahren die nationale Sicherheit gefährde. El Masris Anwälte argumentierten dagegen, dass der Fall auch anhand des bislang schon öffentlichen Materials verhandelt werden könne, ohne Staatsgeheimnisse antasten zu müssen. "Die Regierung kann nicht geheim halten, was bereits weithin bekannt ist", hieß es im Antrag der Anwälte an das Oberste Gericht.

El Masris Anwälte verwiesen darauf, dass US-Präsident George W. Bush die Existenz des CIA-Programms zur "Überstellung" von Terrorverdächtigen an Verhörzentren im Ausland ("extraordinary renditions") öffentlich bestätigt habe. Zudem laufe die bisherige Argumentation der Gerichte darauf hinaus, CIA-Agenten Straffreiheit für ihr Tun zu gewähren, bemängelten die Anwälte.

Der Entführungsfall El Masri beschäftigt auch die deutsche Justiz. Das Amtsgericht München hatte im Januar Haftbefehle gegen 13 mutmaßliche CIA-Mitarbeiter erlassen. Im August bat das Bundesjustizministerium nach eigenen Angaben die US-Regierung offiziell um Hilfe bei der Festnahme der Verdächtigen. Bislang haben die USA keine Bereitschaft erkennen lassen, bei der Strafverfolgung in dem Fall mitzuwirken.

Im vergangenen Monat hatte sich der CIA-Ermittler des Europarats, Dick Marty, in El Masris Fall an das Oberste US-Gericht gewandt. Der Verweis der US-Regierung auf "Staatsgeheimnisse" sei nicht gerechtfertigt, da es in der Affäre um El Masris Verschleppung "praktisch nichts Geheimes" mehr gebe, schrieb Marty an das Gericht. Die Identität der beteiligten CIA-Agenten, die Umstände der Verschleppung, die Flugdaten und die Haftbedingungen seien bekannt. El Masri müsse Gelegenheit haben, vor der US-Justiz seine Vorwürfe darzulegen, forderte Marty. Die US-Justiz dürfe nicht zulassen, dass die Regierung in Washington nun "offensichtlich illegale Taten" decken wolle.

Quelle: ap

 
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