Weiter Hausarrest für Birmas Oppositionelle Suu Kyi: EU fordert Freilassung von Friedensnobelpreisträgerin
zuletzt aktualisiert: 11.08.2009 - 10:52Rangun (RPO). In Birma ist Oppositionsführerin Aung San Suu Kyi zu 18 Monaten Hausarrest verurteilt worden. Das Gericht in Rangun hatte die Friedensnobelpreisträgerin am Dienstag zunächst zu drei Jahren Gefängnis und Zwangsarbeit verurteilt. Die Europäische Union hat das Urteil gegen Suu Kyi scharf kritisiert und die sofortige Freilassung gefordert.
Suu Kyi müsse "sofort" und "ohne Bedingungen" freigelassen werden, erklärte die schwedische EU-Ratspräsidentschaft am Dienstag in Brüssel. Die EU werde zudem neue "gezielte Maßnahmen" gegen die Verantwortlichen für das Urteil und die Führung in Birma ergreifen.
Auf Anweisung des Chefs der Militärregierung, General Than Shwe, wurde die Haftstrafe gegen die Oppositionsführerin in anderthalb Jahre Hausarrest umgewandelt, wie Innenminister Maung Oo mitteilte. Der ebenfalls angeklagte US-Bürger John Yettaw wurde nach Angaben des AFP-Reporters in Birma zu sieben Jahren Gefängnis und Zwangsarbeit verurteilt.
Suu Kyi stand vor Gericht, weil sie Yettaw während ihres Hausarrests bei sich beherbergte, nachdem er sich ungebeten Zutritt auf das Gelände ihres Hauses verschafft hatte. Die seit Jahren unter Hausarrest stehende Oppositionschefin wird damit auch während der für 2010 anstehenden Wahlen unter Hausarrest stehen. Das Verfahren wurde international als Schauprozess gebrandmarkt.
Vor dem Insein-Gefängnis im Norden der Hauptstadt, wo der Prozess meist hinter verschlossenen Türen stattfand, waren die Sicherheitsvorkehrungen am Morgen drastisch verschärft worden. Nach Angaben von Augenzeugen wurde das Gebiet rund um das Gefängnis abgesperrt; Vertreter der Botschaften erhielten jedoch die Erlaubnis, dem Verfahren beizuwohnen.
Yettaw war am Montagabend aus dem Krankenhaus entlassen worden, wo er seit vergangener Woche nach mehreren Krampfanfällen behandelt wurde. Wegen Yettaws Zustand waren Beobachter zunächst davon ausgegangen, dass die Urteilsverkündung verschoben werden könnte.
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