Proteste in Frankreich Macron unterschreibt umstrittene Arbeitsmarktreform

Paris · Trotz massiver Proteste ist ein zentrales Wahlversprechen von Frankreichs Staatschef Macron beschlossene Sache: die Arbeitsmarktreform. Die Opposition will aber weiter gegen die Lockerung des Arbeitsrechts auf die Straße gehen.

 Frankreichs Präsident Emmanuel Macron (Mitte) unterzeichnet die Dokumente, dabei sind Arbeitsministerin Muriel Penicaud und Regierungssprecher Christophe Castaner.

Frankreichs Präsident Emmanuel Macron (Mitte) unterzeichnet die Dokumente, dabei sind Arbeitsministerin Muriel Penicaud und Regierungssprecher Christophe Castaner.

Foto: rtr, PHW/SAA/

Frankreichs Präsident Emmanuel Macron unterzeichnete am Freitag in Paris die Verordnungen zur Lockerung des Arbeitsrechts. Zuvor waren die Texte vom Kabinett beschlossen worden. Die Verordnungen sollen kommende Woche im Amtsblatt veröffentlicht werden und können dann umgehend in Kraft treten.

Die Arbeitsmarktreform ist Macrons erste große wirtschaftspolitische Reform. Im Kampf gegen die hohe Arbeitslosigkeit will der Präsident Unternehmen mehr Spielraum und Sicherheit geben. Unter anderem werden Kündigungen erleichtert, Abfindungen gedeckelt und Betriebsvereinbarungen gestärkt. Die Arbeitslosigkeit in Frankreich ist mit rund zehn Prozent mehr als doppelt so hoch wie in Deutschland.

Während Arbeitgeber die Reform begrüßen, wird sie von den Gewerkschaften und linken Parteien als Aushöhlung von Arbeitnehmerrechten und "sozialer Rückschritt" kritisiert. Bei Gewerkschaftsprotesten gingen vergangene Woche nach offiziellen Angaben landesweit 223.000 Menschen auf die Straße, am Donnerstag 132.000. Der linke Volkstribun Jean-Luc Mélenchon, Frankreichs derzeit profiliertester Oppositionspolitiker, hat für Samstag zu einer Großdemonstration in Paris aufgerufen.

Die Verordnungen haben direkt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt Gültigkeit. Sie müssen aber zu einem späteren Zeitpunkt noch vom Parlament ratifiziert werden. Angesichts von Macrons breiter Mehrheit in der Nationalversammlung gilt dies als Formsache.

(veke)
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