Urteil in Wien Gericht in Österreich hebt Adoptionsverbot für Homosexuelle auf

Wien · Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat das Adoptionsverbot für homosexuelle Paare aufgehoben. Es gebe keine sachliche Rechtfertigung für eine nach der sexuellen Orientierung unterscheidenden Regelung, erklärte das Gericht am Mittwoch in Wien.

Chronologie zur Gleichstellung homosexueller Partnerschaften
Infos

Chronologie zur Gleichstellung homosexueller Partnerschaften

Infos
Foto: dpa, jst htf jsc vbm

Homosexuelle Paare durften in der Alpenrepublik seit 2013 die leiblichen Kinder eines der beiden Partner adoptieren, nicht jedoch fremde Kinder. Dagegen hatte nun ein lesbisches Paar geklagt.
Österreich hatte die bisherige Regelung erst eingeführt, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) das Land wegen des zuvor bestehenden generellen Adoptionsverbots verurteilt hatte.

Die regierenden Sozialdemokraten (SPÖ) hatten zuletzt die Möglichkeit der Fremdadoption für homosexuelle Paare gefordert. Die mitregierende konservative Volkspartei (ÖVP) war dagegen. Bis Ende des Jahres soll nun ein neues Adoptionsrecht verabschiedet werden.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort