Weg ist frei für Schadenersatzklage Gericht spricht Strauss-Kahn Immunität ab

New York · Im US-Zivilverfahren gegen Dominique Strauss-Kahn wegen Vergewaltigungsvorwürfen kann sich der frühere Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF) einem Zeitungsbericht zufolge nicht auf diplomatische Immunität berufen.

Eine Chronologie der Affäre Strauss-Kahn
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Foto: AFP

Ein Gericht in New York habe einen entsprechenden Antrag der Verteidiger des französischen Politikers abgelehnt, berichtete die "New York Post" am Dienstag, der nach eigenen Angaben die schriftliche Entscheidung vorlag. Die Hotelangestellte Nafissatou Diallo wirft dem 63-Jährigen vor, sie im Mai vergangenen Jahres in seiner Hotelsuite zum Oralsex gezwungen zu haben.

Strauss-Kahns Anwälte hatten argumentiert, Strauss-Kahn habe als IWF-Chef dieselbe Immunität wie andere hohe Beamte internationaler Organisationen und Diplomaten genossen und könne daher nicht zivilrechtlich belangt werden. Dem Zimmermädchen warfen sie vor, es nur auf eine finanzielle Entschädigung abgesehen zu haben. Diallo fordert Schadenersatz in nicht genannter Höhe.

Strauss-Kahn war Mitte Mai 2011 am New Yorker Flughafen JFK festgenommen und wegen versuchter Vergewaltigung und erzwungenem Oralsex angeklagt worden. Kurz darauf trat der frühere Hoffnungsträger der französischen Sozialisten als IWF-Chef zurück und musste auch seine Ambitionen auf das französische Präsidentenamt begraben.

Wegen Zweifeln an der Glaubwürdigkeit Diallos stellte die US-Justiz das Strafverfahren gegen den 63-Jährigen im August aber ein. Ein minutenlanger sexueller Kontakt mit dem Zimmermädchen gilt jedoch als erwiesen. Strauss-Kahn sprach von einvernehmlichem Sex.

Die Entscheidung vom Dienstag ebnet den Weg für einen Zivilprozess, bei dem eine Jury aus Laienrichtern über das Urteil befinden muss. Ein Datum für den Prozessbeginn stand noch nicht fest. Allerdings könnten Strauss-Kahns Anwälte gegen die Ablehnung ihres Antrags auf Gewährung von Immunität für ihren Mandanten noch in Berufung gehen.

(AFP)
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