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Saddam-Prozess: Irakischer Ex-Richter rechtfertigt Todesurteile in Serie

zuletzt aktualisiert: 13.03.2006 - 13:41

Bagdad (rpo). Ein früherer Richter hat sich im Saddam-Prozess in Bagdad dafür gerechtfertigt, warum er in Serie Todesurteile gegen Bewohner des Dorfes Dudschail verhängte: Im Zusammenhang mit dem Krieg zwischen dem Irak und dem Iran sei es üblich gewesen, Todesurteile in großer Eile zu verhängen.

Im Prozess gegen Saddam Hussein hat der frühere Präsident des irakischen Revolutionsgerichts die Verhängung von Todesurteilen in Serie gerechtfertigt. Die Verurteilung von 148 Bewohnern des Dorfes Dudschail nach dem gescheiterten Anschlag auf den damaligen Präsidenten Saddam Hussein im Jahr 1982 sei durch den damaligen Krieg gegen den Iran (1980-1988) begründet gewesen, sagte Ex-Richter Awad Bandar el Bandar am Montag vor dem Sondergericht in Bagdad, vor dem acht Angeklagte zu dem Massaker an den schiitischen Dorfbewohnern verhört werden. Bandar war von 1983 bis 1990 Chef des Revolutionsgerichts. Er wurde im März 2003 festgenommen.

Die Bewohner von Dudschail hätten in dem damaligen Prozess ausgesagt, dass sie den Anschlag auf den Staatschef auf Befehl Irans unternahmen, erklärte Bandar. Im Zusammenhang mit dem Krieg zwischen dem Irak und dem Iran sei es üblich gewesen, Todesurteile in großer Eile zu verhängen. Von ihm sei erwartet worden, dass er die am Anschlag auf Saddam Hussein beteiligten Dorfbewohner "am selben Tag" zum Tode verurteile, er habe sein Urteil jedoch nach zwei Wochen gefällt. Alle Angeklagten seien "direkt" an dem Anschlag beteiligt gewesen, fügte Bandar hinzu.

Der damalige Verantwortliche der inzwischen verbotenen Baath-Partei in Dudschail, Mohammed Asawi Ali, zog eine vor dem Untersuchungsrichter gemachte Aussage zurück, er habe den von Saddam Husseins Halbbruder Barsan el Tikriti geleiteten Militäreinsatz in dem Dorf beobachtet. Als ein Richter darauf hinwies, er habe das Untersuchungsprotokoll unterzeichnet, sagte der Angeklagte, er könne weder lesen noch schreiben. Saddam Hussein war am 16. Prozesstag nicht im Gerichtssaal anwesend. Am Sonntag hatten bereits drei weitere Angeklagte zu den Ereignissen in Dudschail ausgesagt. Die insgesamt acht Angeklagten müssen mit der Todesstrafe rechnen.

Quelle: afp

 
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