FN-Gründer soll 30.000 Euro zahlen Le Pen für Gaskammer-Äußerung zu Geldstrafe verurteilt

Paris · Der 87 Jahre alte Jean-Marie Le Pen ist vor dem Pariser Strafgericht zu einer Geldstrafe von 30.000 Euro verurteilt worden. Der rechtsextreme französische Politiker hatte die NS-Gaskammern zum wiederholten Mal als "Detail" der Geschichte bezeichnet. Das Gericht sprach den Gründer von Frankreichs rechtsextremer Front National (FN) am Mittwoch der Leugnung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig.

Front National - die französischen Rechtsextremen
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Der langjährige FN-Parteivorsitzende und Europaabgeordnete hatte vor einem Jahr in einem Fernsehinterview seine Aussage wiederholt, die Gaskammern der NS-Konzentrationslager seien ein "Detail" der Geschichte des Zweiten Weltkriegs gewesen.

Der Satz rief nicht nur die Staatsanwaltschaft auf den Plan und führte zu einem Prozess. Seine Tochter Marine Le Pen distanzierte sich öffentlich von ihrem Vater und warf den Parteigründer sogar aus der Front National. Der FN-Ehrenpräsident hatte mit seinen Äußerungen den Kurs der Parteivorsitzenden torpediert, der Front National ein gemäßigteres Ansehen zu verschaffen und so neue Wähler zu gewinnen.

Der Gerichtsverhandlung im Februar blieb der Europaabgeordnete fern. Er argumentierte, seine parlamentarische Immunität schütze ihn vor jeglicher Strafverfolgung. Die Staatsanwaltschaft widersprach dem, weil Le Pen den Satz nicht im Zusammenhang mit seinem Parlamentsmandat gesagt hatte. Dieser Argumentation schloss sich das Pariser Strafgericht am Mittwoch an.

Le Pen hatte die Gaskammern erstmals im September 1987 als "Detail" der Geschichte des Zweiten Weltkriegs bezeichnet. Anschließend wiederholte er dies mehrfach, unter anderem 1997 in München und 2009 vor dem Europaparlament. Er wurde deswegen bereits mehrfach verurteilt.

(rl/AFP)
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