Wikileaks-Gründer Julian Assange verlangt umgehend freies Geleit

Wikileaks-Gründer Julian Assange hat mit deutlichen Worten auf den Appell von UN-Juristen reagiert, die seinen Zwangsaufenthalt in der ecuadorianischen Botschaft in London als "willkürliche Inhaftierung" bezeichnet haben. Er fordert, das "Urteil der UNO" umzusetzen. Seine Familie macht sich Sorgen um Assange. Sein Körper gebe langsam auf.

Wikileaks-Gründer: Das ist Julian Assange
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Foto: dpa/Frank Augstein

Ein UN-Gremium hat den jahrelangen Zwangsaufenthalt von Wikileaks-Gründer Julian Assange in der ecuadorianischen Botschaft in London als "willkürliche Inhaftierung" gewertet. Die Expertengruppe forderte am Freitag nicht nur umgehend freies Geleit für den 44-Jährigen, sondern auch Entschädigungen durch Großbritannien und Schweden. London und Stockholm wiesen das brüsk zurück. Assange forderte von beiden Ländern, die UN-Entscheidung umzusetzen.

Assange war im Juni 2012 in die Botschaft geflüchtet. Seitdem lebte er dort in einem kleinen Raum mit Bett, Computer und Balkonzugang und verließ das Gelände nicht, weil ihm auf britischem Boden sofort die Festnahme und die anschließende Überstellung nach Schweden drohten. Dort soll der Australier zu Vergewaltigungsvorwürfen aus dem Jahr 2010 befragt werden. Assange weist die Anschuldigungen als politisch motiviert zurück.

Eine "willkürliche Inhaftierung" durch Großbritannien und Schweden sei sein Zwangsaufenthalt in der Botschaft, erklärte die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen nun in Genf. Assanges Freizügigkeit müsse respektiert werden, forderte das Gremium. Er habe zudem ein Recht auf Entschädigung durch London und Stockholm für die vergangenen Jahre.

Assange wurde bei einer Pressekonferenz seiner Anwälte am Freitag per Video aus der Botschaft zugeschaltet. Von London und Stockholm forderte er, das "Urteil der UNO" umzusetzen. Assange sprach von einem "bedeutenden Sieg". Fünf Jahre lang sei er ohne Anklage in Großbritannien festgehalten worden und habe seine Familie nicht sehen können.

Der Australier Assange hatte schon im Vorfeld erklärt, er verlange seinen Pass zurück und eine Einstellung der Verfahren gegen ihn, sollte das UN-Gremium zu seinen Gunsten entscheiden. Das Urteil der Arbeitsgruppe ist rechtlich aber nicht bindend.

Entschieden wurde in dem UN-Gremium mit nur drei zu fünf Stimmen. Eine Expertin lehnte eine Abstimmung aus Befangenheit ab, weil sie selbst Australierin ist, ein anderes Mitglied stimmte gegen die Klage des 44-Jährigen. Der Sekretär der Gruppe, Christophe Peschoux, bezeichnete es als ungewöhnlich, dass die Entscheidung nicht auf Einstimmigkeit beruhte.

Großbritannien und Schweden reagierten erbost auf die Nachricht aus Genf. Der britische Außenminister Philip Hammond bezeichnete sie als "lächerlich". Assange flüchte vor der Justiz und Großbritannien weise die Einschätzung der UN-Gruppe zurück. Ein britischer Regierungssprecher erklärte, gegen Assange liege ein Haftbefehl vor und Großbritannien habe die Pflicht, ihn festzunehmen und an Schweden zu überstellen. Ein "diplomatisches Asyl" erkenne London nicht an.

Schwedens Außenministerium erklärte, die Regierung sei "nicht einverstanden" mit dem Urteil. Assange habe es jederzeit freigestanden, die Botschaft zu verlassen, er sei daher nie inhaftiert gewesen. Das UN-Gremium habe außerdem nicht das Recht, sich in eine laufende Justizangelegenheit in Schweden einzumischen, erklärte die schwedische Diplomatie mit Verweis auf die Gewaltenteilung.

Assange und seine Enthüllungsplattform Wikileaks hatten sich besonders in den USA mit der Veröffentlichung hunderttausender geheimer Dokumente den Zorn der Regierung zugezogen. Assange fürchtet, in letzter Konsequenz an die USA ausgeliefert zu werden, wo ihm ein Prozess drohen könnte.

(dafi/AFP)
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