Luxemburgs Streit um Sterbehilfe: Juncker will Verfassung ändern
zuletzt aktualisiert: 02.12.2008 - 20:31Luxemburg (RPO). Im Großherzogtum Luxemburg deuten die politischen Zeichen auf Sturm: Denn Luxemburg steht vor einer Verfassungskrise. Regierungschef Juncker und Staatsoberhaupt Großherzog Henri streiten über die Legalisierung der Sterbehilfe.
Das luxemburgische Staatsoberhaupt, Großherzog Henri, will einem Medienbericht zufolge seine Zustimmung zu einem Gesetz zur Legalisierung der Sterbehilfe verweigern. Regierungschef Jean-Claude Juncker kritisierte die Weigerung des Monarchen und kündigte eine Verfassungsänderung an, die die Macht des Großherzogs deutlich einschränken soll.
Das betroffene Gesetz erlaubt bestimmte Formen der Sterbehilfe und sollte im Dezember in zweiter Lesung vom Parlament verabschiedet werden. Danach hat der Monarch normalerweise drei Monaten Zeit, um das Gesetz zu unterzeichnen. Dieser wolle jedoch nicht unterschreiben, berichtete der luxemburgische Radiosender RTL. In der Geschichte des Großherzogtums ist noch nie eine vom Parlament getroffene Entscheidung durch das Staatsoberhaupt blockiert worden.
Juncker kritisierte die Weigerung des Großherzogs. Es müsse eine Lösung gefunden werden, um eine "Verfassungskrise" zu vermeiden, sagte Juncker dem Rundfunksender. "Ich verstehe die Gewissensprobleme des Großherzogs." Er habe teilweise ähnliche Bedenken. "Aber ich bin der Meinung, dass ein vom Parlament beschlossenes Gesetz auch in Kraft treten muss", sagte Juncker.
Um eine Verfassungskrise zu verhindern und zugleich die Gewissensprobleme des Staatsoberhauptes zu respektieren, solle der Artikel 34 der Verfassung geändert werden, sagte der Regierungschef. Er schlug vor, in dem Abschnitt, der die Bestätigung von Gesetzen durch den Großherzog regelt, den Begriff "bestätigen" durch das Wort "verkünden" zu ersetzen. Damit würde das Recht des Großherzogs, eine Entscheidung des Parlaments zu blockieren, deutlich eingeschränkt.
Bei der ersten Lesung des Gesetzes im Februar hatten mit einer Ausnahme alle Vertreter von Junckers Christlich-Sozialen Volkspartei (CSV) gegen das Gesetz gestimmt. Trotzdem wurde das Gesetz in erster Lesung mit 30 zu 26 Stimmen angenommen.
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