Angesichts der Schuldenkrise Griechenlands wird an den Finanzmärkten über Finanzhilfen der Europäischen Union für das Euro-Land und weitere Pleitekandidaten spekuliert. Nachfolgend ein Überblick über die nach dem EU-Vertrag von Lissabon geltenden Regeln.
Angesichts der Schuldenkrise Griechenlands wird an den Finanzmärkten über Finanzhilfen der Europäischen Union für das Euro-Land und weitere Pleitekandidaten spekuliert. Nachfolgend ein Überblick über die nach dem EU-Vertrag von Lissabon geltenden Regeln.
Stabilitäts- und Wachstumspakt
Bei einer Neuverschuldung über drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts muss ein Defizitverfahren eröffnet werden. Der EU-Finanzministerrat setzt dabei auf Vorschlag der EU-Kommission eine Frist, innerhalb derer die Neuverschuldung wieder unter die Drei-Prozent-Grenze sinken muss. Wegen der Wirtschaftskrise lässt die EU zurzeit einen längeren Zeitraum zu als ein Jahr, wie es im Pakt vorgesehen ist.
Der Schuldensünder muss in seinem Stabilitätsprogramm darlegen, wie er die Staatsfinanzen wieder in Ordnung bringen will. Die EU-Finanzminister können auf Vorschlag der Kommission zusätzliche Schritte fordern. Innerhalb bestimmter Fristen wird mehrmals überprüft, ob der Mitgliedstaat den vereinbarten Plan umsetzt. Hält er sich nicht daran, drohen Sanktionen. So müsste eine unverzinsliche Einlage hinterlegt werden, die in eine Geldbuße umgewandelt werden kann. Auch kann die Europäische Investitionsbank Darlehensprogramme einstellen.
Abgesehen von diesen Druckmitteln nach dem Stabilitätspakt kann die EU auch Subventionen für Infrastrukturprojekte so lange stoppen, bis das Defizit wieder unter drei Prozent liegt.
Eingeschränkter Handlungsspielraum der EZB
Die Europäische Zentralbank (EZB) darf keinem Euro-Land Kredit geben. Sie könnte im Falle Griechenlands die Finanzlage jedoch sogar noch verschärfen, denn zum Ende dieses Jahres erhöht sie wieder die wegen der Finanzkrise reduzierten Anforderungen für Sicherheiten, die die Banken zum Erhalt von Zentralbankgeld hinterlegen müssen. Erstmals in ihrer Geschichte könnte die EZB dann griechische Staatsanleihen nicht mehr als Sicherheit akzeptieren. Das hätte schwerwiegende Folgen für die Refinanzierungsmöglichkeiten griechischer Banken.
Zweckgebundene EU-Finanzquellen
Griechenland könnte mit EU-Geldern zwar nicht beim Schuldenabbau, aber mit Mitteln für bestimmten Projekte unterstützt werden. So könnten Milliarden aus EU-Strukturfonds beschleunigt ausgezahlt werden. Griechenland hat von 2007 bis 2013 Anspruch auf gut 20 Milliarden Euro. Die Europäische Investitionsbank könnte an bestimmte Förderzwecke gebundene zinsgünstige Kredite vergeben.