Sterbehilfe bei Minderjährigen König Philippe nimmt Petition gegen Sterbehilfe an

Brüssel · Eine europaweite Petition mit rund 210.000 Unterschriften gegen das belgische Gesetz zu Sterbehilfe bei Minderjährigen ist am Donnerstag in Brüssel an Belgiens König Philippe übergeben worden. darin wird König Philippe aufgefordert, das vor zwei Wochen verabschiedete Gesetz zu verhindern. Die Aktion wurde von einem Ehepaar aus Wien initiiert.

Sterbehilfe als Notausgang?
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In dem Appell an den König heißt es: "Hören Sie auf Ihr Gewissen und zeigen Sie sich als Monarch mit ethischen Prinzipien." Das Initiatoren-Ehepaar, das selbst vier Kinder hat, sprach von einer Wirkung des belgischen Gesetzes auf Europa und die ganze Welt. Die Unterstützung der Petition durch Menschen aus mehr als 20 Ländern zeige "die Intensität des Schocks, der Europa erfasste". Solidarität mit Leidenden sei ein Eckstein der zivilisierten Welt. Bei einer Erosion dieses Prinzips dürfe man nicht tatenlos zusehen.

Ablehung durch Philippe unwahrscheinlich

Nach belgischem Recht kann der König ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz nicht gegen den Willen der Regierung blockieren. Im Jahr 1990 trat König Baudouin (1951-1993) für einen Tag zurück, um die Legalisierung von Abtreibung nicht billigen zu müssen.

Fakten zur Sterbehilfe in Deutschland
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Foto: ddp

Die Initiatoren räumten am Donnerstag ein, es wäre ein sehr schwieriger Schritt für den König, das Gesetz nicht zu unterzeichnen. Auch würde seine Weigerung das Gesetz qua Verfassung möglicherweise gar nicht stoppen. Dennoch habe Philippe die Chance, "die Menschwürde für die ganze Welt hochzuhalten und ein leuchtendes Beispiel zu geben". Dafür lohne sich "ein heroischer Schritt".

Belgien ist weltweit das erste Land, das für aktive Sterbehilfe keine Altersgrenze mehr vorgibt. Mit dem umstrittenen Gesetz sollen unheilbar kranke Kinder aktive Sterbehilfe bekommen können, wenn sie das ausdrücklich verlangen und zu einer Einschätzung in der Lage sind. Zudem muss der Wunsch des Kindes durch mehrere Experten bestätigt werden; auch die Eltern müssen der Entscheidung zustimmen.

(KNA)
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