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Der von Georgien und Russland unterzeichnete Sechs-Punkte-Plan der EU legt die Grundsätze fest, unter denen eine Vermittlung der Europäischen Union zwischen den Konfliktparteien möglich ist.
Dabei fehlt die ursprüngliche EU-Forderung nach der vollen Achtung der Souveränität und der territorialen Integrität Georgiens.
Der Sechs-Punkte-Plan im Einzelnen:
Punkt 1: Keine Anwendung von Gewalt.
Punkt 2: Endgültige Einstellung der Kampfhandlungen.
Punkt 3: Freier Zugang für humanitäre Hilfe.
Punkt 4: (4) Rückzug der georgischen Streitkräfte auf ihre gewöhnlichen Standorte.
Punkt 5: Rückzug der russischen Streitkräfte auf die Linien, an denen sie sich vor dem Ausbruch der Feindseligkeiten befunden haben. Die russischen Friedenstruppen werden zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen durchführen, bis ein internationaler Mechanismus vereinbart ist.
Punkt 6: Aufnahme internationaler Gespräche über die Modalitäten für die Sicherheit und die Stabilität in Abchasien und Südossetien.